Sicherheitsdienstleistung / Wachschutzleistung für Übergangsheime
Wachschutzleistungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an den genannten Übergangsheimen mit Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung. Die Bewachung erfolgt teilweise stationär und teilweise durch zwei mobile Streifen. Während des Leistungszeitraums werden insgesamt 6 Stellen bzw. Mitarbeiter*in in ständiger 24/7 h Anwesenheit und eine 0,5 Stelle mit 21 Anwesenheit benötigt.
Preis
Bewertung der internen Arbeitsabläufe anhand der nachfolgenden Kriterien:- Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten (Ansprechpartner*innen etc.)- Interne und externe Kommunikationswege (Zusammenarbeit, Entscheidungswege etc.)- Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung - Personaleinsatzplanung und Umgang mit Vertretungen (Urlaub / Krankheit etc.)
Darstellung erster Standardschritte und Herangehensweisen bzw. Abläufe, bezugnehmend auf die von Ihnen geforderten Bewachungsleistungen und Einweisung der Mitarbeiter - Begründung der Vorgehensweisen- Ablauf der Einweisung von Mitarbeiter*innen- Nutzung von Ausrüstung zur z.B. für die Eigensicherung der Sicherheitsmitarbeiter*innen- Einrichtung der Bewachungspunkte und des Wächterkontrollsystems - Firmeneigene Besonderheiten bzw. Strukturen können erwähnt bzw. eingebracht werden
Konzeptionelle Darstellung hinsichtlich der Arbeitsabläufe und Umgang mit Bewohner*innen, auch in Problemsituationen, unter Einbeziehung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsinhalt- Begründung der Vorgehensweisen- Ablauf einer Streitschlichtung zwischen 2 männlichen Flüchtlingen, welche auf zusammen auf einem Zimmer untergebracht wurden- Maßnahmen beim Auffinden einer stark alkoholisierten und bewusstlosen Person in der Notschlafstelle- Firmeneigene Besonderheiten bzw. Strukturen können erwähnt bzw. eingebracht werden
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrageund deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichungvon Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamenZuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeberdie unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und denNamen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber demAuftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch inschwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden, oder-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieserRüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahmevon Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oderwww.vergabe.nrw.de.Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auchohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfeelektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktiveTeilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrageund deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichungvon Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. EineBeantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform
Stadt RecklinghausenRathausplatz 345657 Recklinghausen
Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Nachgefordert werden:a) Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnungb) Eintrag im Bewacherregisgterc) mindestens drei Referenzen über die Tätigkeitd) Zertifizierung nach DIN 77200-1, DIN 77200-2 und DIN EN ISO 9001
Konzept
mindestens drei Referenzen über die Tätigkeit in Flüchtlingsunterkünften oder in wesensgleichen Objekten, die ebenso einen Umgang mit problembehafteten, vulnerablen Gruppen erforderten mit vergleichbarer Größenordnung und Anforderung
Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung
Zertifizierung nach DIN 77200-1, DIN 77200-2
DIN EN ISO 9001 2
Eintrag im Handelsregister
Eintrag im Bewacherregister
Abgabe von Eigenerklärungen mit Hilfe des den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblattes 124. Es werden Erklärungen bezüglich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren verlangt. Weiterhin müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sein. Es muss erklärt werden, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es müssen Angaben bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidiationen gemacht werden und es muss bestätigt werden, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter.
Abgabe einer Eigenerklärungzur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576des Rates vom 8. April 2022