Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Fährmannschule und zur Alber Schweitzer Schule in Recklinghausen
Die Schülerbeförderung zur Fährmannschule und zur Albert-Schweitzer-Schule soll während der Schulzeit an den Wochentagen montags bis freitags erfolgen. An den beweglichen Ferientagen findet keine Beförderung statt, siehe Anlage.
Es sollen jährlich circa 95 bis 100 Schulkinder befördert werden, davon ca. 30-35 zur Albert-Schweitzer-Schule und ca. 65 zur Fährmannschule. In der Regel wohnen die Kinder in Recklinghausen, in einzelnen wenigen Ausnahmefällen kann auch mal ein Kind aus einer Nachbarstadt wie Oer-Erkenschwick dabei sein.
Die Beförderung erfolgt an allen Schultagen 3 Mal täglich zur Fährmannschule am:Vormittag: Ankunft an der Schule um 07:45 bis 07:55 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr)Mittag: Abfahrt von der Schule um 12:45 UhrNachmittag: Abfahrt von der Schule um 16:00 Uhr
Die Beförderung erfolgt an allen Schultagen 3 Mal täglich zur Albert-Schweitzer-Schule am:Vormittag: Ankunft an der Schule um 8:00 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:10 Uhr)Mittag: Abfahrt von der Schule um 12:45 UhrNachmittag: Abfahrt von der Schule um 15:20 Uhr
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, er wird 6 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer gekündigt. Die Verlängerung ist längstens bis zum Schuljahr 2027/28 möglich. (01.09.2027 - 07.07.2028)
In der Regel wohnen die Kinder in Recklinghausen, in einzelnen wenigen Ausnahmefällen kann auch mal ein Kind aus einer Nachbarstadt wie Oer-Erkenschwick dabei sein.
Die Bewertung erfolgt über den Preis.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamenZuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeberdie unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und denNamen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber demAuftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch inschwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden, oder-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieserRüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahmevon Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oderwww.vergabe.nrw.de.Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auchohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfeelektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktiveTeilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrageund deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichungvon Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. EineBeantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform