Das ISEK Hillerheide, welches 2015 im Auftrag der Stadt Recklinghausen erarbeitet und vom Rat beschlossen wurde, definiert die folgenden fünf Leitprojekte zur Entwicklung des Stadtteils Hillerheide:1. "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn" 2. "Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße" 3. "Attraktive Mitte Gertrudisplatz" 4. "Stadtteilleben - vorhandenes ergänzen und vernetzen" 5. "Energetische Quartierssanierung"Ziel der Umsetzung des ISEK Hillerheide ist es, ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Wohnquartier auf dem ehemaligen Trabrennbahnareal zu schaffen und bestmöglich in den gewachsenen Stadtteil Hillerheide unter Berücksichtigung der dortigen Bebauung bzw. Infrastruktur, der Anwohnerschaft und ihrer Nutzungsansprüche zu integrieren. Im Rahmen des Leitprojekt 1 "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn" soll ein See in der Mitte des zukünftigen Wohnquartieres entstehen.Gegenstand dieses VgV-Verfahrens ist die Bauleistung zur Seeherstellung. Der Leistungsumfang ist dem LV nebst sämtlichen Anlagen zu entnehmen.
Mit Abgabe eines prüffähigen Angebotes ist ein Kurzkonzept (max. 5 DIN A4 Seiten) vorzulegen, welches zu folgenden Punkten Ausführungen macht:- Darstellung von konzeptionellen Ansätzen in Bezug auf die technische Umsetzung der Leistungen unter Berücksichtigung des vorgesehenen Personal- und Geräteeinsatzes- Darstellung von konzeptionellen Ansätzen zur Umsetzung der Erdbauarbeiten insbesondere der Abdichtung der Seesohle, Aufzeigen exemplarischer Schwierigkeiten und Lösungsansätzen- Darstellung von technischen Ansätzen und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Stahlbetonarbeiten insbesondere des Sichtbetons- Konzeptionelle Darstellung der Zusammenarbeit mit der Örtlichen Bauüberwachung und dem AG; insbesondere im Hinblick auf erforderliche Abstimmungstermine und Abrechnung der erbrachten Leistungen
Niedrigste Angebotssumme / Angebotssumme des Bieters * 5 Punkte1. Die Bewertung des Kurzkonzept fließt zu 30% in die Gesamtwertung ein.2. Die eingereichte Angebotssumme fließt zu 70% in die Gesamtauswertung ein.Aufgrund der Addition der Leistungsbewertungen auf maximal 350 Punkte und der Bewertung der Angebotssumme mit maximal 350 Punkten ergibt sich rechnerisch das exakte Verhältnis zwischen der Bewertung des Kurzkonzeptes zur Angebotssumme mit 30 % zu 70 %.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamenZuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeberdie unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und denNamen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber demAuftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch inschwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden, oder-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieserRüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahmevon Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oderwww.vergabe.nrw.de.Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auchohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfeelektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktiveTeilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrageund deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichungvon Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. EineBeantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform