Wartungsarbeiten am 14.07. von 14:00 bis 16:00 Uhr
SiGeKo 1. Bauabschnitt ISEK
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH
DE126341508
Ovelgönnestr. 77
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
vergabe@recklinghausen.de
+49 2361-500

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Stadt Recklinghausen
055620032032-31003-86
Rathausplatz 3/4
45657
Recklinghausen
Deutschland
DEA36
Büro des Bürgermeisters - Vergabe -
vergabe@recklinghausen.de
+49 2361500
+49 2361502325
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71317200-5
71317210-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Dienstleistung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die Baumaßnahme 1. Bauabschnitt Blitzkuhlenstraße

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das ISEK Hillerheide, welches 2015 im Auftrag der Stadt Recklinghausen erarbeitet und vom Rat beschlossen wurde, definiert die folgenden fünf Leitprojekte zur Entwicklung des Stadtteils Hillerheide:
1. "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn"
2. "Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße"
3. "Attraktive Mitte Gertrudisplatz"
4. "Stadtteilleben - vorhandenes ergänzen und vernetzen"
5. "Energetische Quartierssanierung"
Ziel der Umsetzung des ISEK Hillerheide ist es, ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Wohnquartier auf dem ehemaligen Trabrennbahnareal zu schaffen und bestmöglich in den gewachsenen Stadtteil Hillerheide unter Berücksichtigung der dortigen Bebauung bzw. Infrastruktur, der Anwohnerschaft und ihrer Nutzungsansprüche zu integrieren.
Die Bauliche Umsetzung des Leitprojekt 2 "Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße" soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. In einem 1. Bauabschnitt soll der angrenzende Straßenzug der Herner Straße mit Kreuzungspunkten auf die neue Verkehrsraumbelastung angepasst werden. Der o.g. Bauabschnitt bezieht sich daher auf den Bereich zwischen der Herner Straße - Wiener Straße/Kärntener Straße bis zum Brückenbauwerk Herner Straße - Hellbach. Zu den wesentlichen Bautätigkeiten in diesem Bereich gehört die Erweiterung der Fahrspur in südlicher Richtung südlich des Knotenpunktes Herner Str./ Blitzkuhlenstr./ Hohenhorster Weg, der Vollausbau im Bereich der Herner Str. nördlich des vorgenannten Knotenpunktes und die Asphaltdeckensanierung. Neben diesen Leistungen sind ebenfalls noch zwei Bushaltestellen und Nebenanlagen (einschl. Grünflächen) in verschiedenen Baufeldern neu herzustellen.

Ein weiterer Bestandteil des Projektes liegt in der Herstellung eines ca. 120 m langen DN 300 Stahlbeton Entwässerungskanals. Die Vorgaben und Hinweise zur Ausführung dieser Arbeiten sind der Baubeschreibung und den jeweiligen LV-Texten zu
entnehmen.

Teil der auszuführenden Arbeiten ist auch die Anbindung und Verlegung von Entwässerungsleitungen zu den Sinkkästen. Diese Leistungen werden im Rahmen des Verkehrsanlagenbaus (Straßenbau, Nebenanlagen und Deckensanierung) erbracht und
abgerechnet. Es kommen dabei sowohl Inliner- / Kurzlinerverfahren, als auch die Herstellung in offener Bauweise zur Ausführung. Ggfs. werden auch Verdämmarbeiten ausgeführt. Der Umfang dieser Arbeiten und die Randbedingungen zur Ausführung dieser Arbeiten ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. BaustellV für die Baumaßnahme 1. Bauabschnitt Blitzkuhlenstraße.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
3.151,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
13
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Blitzkuhlenstraße / Herner Straße
45659
Recklinghausen
Deutschland
DEA36

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Kostenkriterium

Der Preis das alleinige Zuschlagskriterium. Das Kostengünstigste Angebot erhält den Zuschlag. Unangemessen niedrige Angebote bleiben unberücksichtigt. Die Auskömmlichkeit der Angebote wird vor Ausschluss geprüft.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

17
17

Größe der Unternehmen

13

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
SiGeKo
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Grieseler GmbH
HRB 18699
Kleines Unternehmen
44359
Dortmund
Deutschland
DEA52
Schubert@grieseler-gmbh.de
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.06.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

3.151,00
EUR

Angaben zum Angebot

Angebot Nr 1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung