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Verfahrensangaben

Auftragsänderung 1: Gutachten und Änderung der Bohrungen

VO: VOB Vergabeart: Bekanntmachung einer Auftragsänderung Status: Veröffentlicht

Änderungsdokumentation

Dokumentation der Änderungen

Geänderter Vertrag

Zum Vertrag
1 - Sadurski Erdwärme GmbH, 33818 Leopoldshöhe

Entfall der Positionen 1.40, 1.50, 1.60, 1.70 und 1.150, Minderkosten: 181.650,00 EUR dafür zusätzlich 3.10 bis 3.110: Änderung der Bohrungsanzahl und damit zusammenhängende Änderung für die Freigabe vom Bergamt Arnsberg. Mehrkosten 258.047,50 EUR, somit netto Auftragserweiterung 76.397,50 EUR (entspricht 34,36 % des Ursprungsauftragswerts).

Begründung der Änderung

Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.

Aufgrund des geologischen Gutachtens musste die Anzahl der Bohrungen und die damit verbundenen Bohrmeter angepasst werden. Das geologische Gutachten war notwendig, um die Freigabe vom Bergamt in Arnsberg zu erhalten. Ebenso war die EED-Simulation für eine Bewertung der Ergiebigkeit des Erdgrundes nach dem TRT notwendig.

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreis Unna - Der Landrat
059780036036-31002-45
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425
Unna
Deutschland
DEA5C
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@kreis-unna.de
+49 2303270

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45120000-4
45122000-8
45255500-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Geothermiebohrungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für den Standort der Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede soll ein Teil der Heizwärmeversorung
durch zwei Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdwärmesonden erstellt werden.
Als Wärmequelle sollen Erdwärmesonden zur Nutzung von mitteltiefer Geothermie eingebaut werden.
Es ist eine Sondenlänge von jeweils ca. 240 m vorgesehen.
Die Wärmepumpenanlage verfügt über eine Nenn-Heizleistung von ca. 261 kW.
Für die Wärmequellenseite werden auf dem Schulhofgelände nach derzeitigem Planungsstand ca. 15 Bohrungen mit einer Teuftiefe von ca. 240 m vorgesehen. Die Auslegung der Wärmesonden ist durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung vor der Ausführung zu überprüfen. Zusätzlich ist nach der ersten Bohrung ein Thermal-Respose-Test durchzuführen. In Abhängigkeit der Messergebnisse zur Entzugsleistung des Erdreiches kann sich die Anzahl der notwendigen Bohrungen noch ändern (ca. +- 30%).
Die max. zulässige und sinnvolle Bohrtiefe ist in Abhängigkeit von den Aufschlüssen der ersten Bohrung und in Abstimmung mit dem zuständigen Genehmigungsbehörde abschließend festzulegen.
Insgesamt existieren 2 Bohrfelder, die nacheinander nach dem Abschluss des vorherigen Feldes aufgemacht werden.

Umfang der Auftragsvergabe

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
08.09.2025
31.10.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Karl-Brauckmann-Straße 5
59439
Holzwickede
Deutschland
DEA5C

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Fairere Arbeitsbedingungen

Anwendung der Bedingungen des TVgG NRW

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Zusätzliche Informationen

Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.

Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Finanzierung

VOB/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für die Bohrung zur Erstellung der Erdwärmesondenanlage sind nur zertifizierte Bohrunternehmen zulässig, die nach DVGW W 120 ganzheitlich oder entsprechend der geplanten Endteufe in der G-Gruppe zertifiziert sind.
Der ausführende Bohrunternehmer verpflichtet sich, die Qualitätsanforderungen nach DVGW W 120 im Rahmen der Baumaßnahme anzuwenden (ggf. auch Subunternehmer).
Zudem sind die Anforderungen an Bohrunternehmer und Bohrung gem. der behördlichen Vorgaben zu gewährleisten bzw. einzuhalten. Hierzu werden dem AN vom AG
die einschlägigen Inhalts- und Nebenbestimmungen des Bescheides übergeben, die vom AN auf der Baustelle vorzuhalten sind. Die allgemeinen und landesspezifischen Anforderungen (z.B. nach dem für das Baugebiet gültigen Leitfaden) sind vom AN in Erfahrung zu bringen und einzuhalten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

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Ergebnis

Angaben zum Auftrag
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Sadurski Erdwärme GmbH, 33818 Leopoldshöhe
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Sadurski Erdwärme GmbH
11316 Lemgo
Westring 5
33818
Leopoldshöhe
Deutschland
DEA45
info@sadurski.de
05202 158515
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

12.08.2025

Angaben zum Angebot

1 - Sadurski Erdwärme GmbH

Angaben zur Rahmenvereinbarung