Neubau einer stählernen Bogenbrücke als Fuß- und Radwegeverbindung über den Rhein-Herne-Kanal einschließlich der Anbindungsrampen und einer TreppenanlageMaterial: Stahlüberbau, Widerlager aus Stahlbeton, Treppenanlage in Stahlbeton mit Sitzmöglichkeiten, RHD mit Belagsheizung, Asphalt-Wegebau auf Erdbauwerk
Hier plant die Stadt Herne die Errichtung einer neuen Fuß- und Radwegebrücke über den Rhein-Herne-Kanal (RHK) im Stadtteil Horsthausen. Ausgehend vom Kanaluferweg in Verlängerung des "Hoverskamp" im Süden bindet die Trasse der neuen Verkehrsanlage annähernd senkrecht auf diesen Weg ein. Der geradlinige Trassenverlauf entlang des Betriebshofes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wird von der südlichen Rampe aus mit der geradlinigen Stahlbogenbrücke über den RHK geführt. Am nördlichen Ufer überspannt die Brücke noch den Betriebsweg des WSV und endet an dem Widerlager Nord. Hier knickt die Trasse in einem Bogen nach Osten ab und bindet ebenfalls mit einer Erdrampe in die bestehende Wegestruktur ein. Die südliche Anbindung der Brücke erfolgt durch einen aufzuschüttenden Erddamm. Nördlich sind überwiegend Einschnitte in die Bestandsböschung erforderlich. Die Brücke ist als Netzwerkbogenbrücke mit luftdicht verschweißtem Hohlkasten in Stahlbauweise geplant. Als Besonderheit ist der Bogen einseitig neben dem Hohlkasten angeordnet und um ca. 15° zur Brückenachse nach außen geneigt. Die Vormontage des Überbaus erfolgt auf einer nahegelegenen städtischen Fläche. Von hier aus soll der Überbau über den Rhein-Herne-Kanal in die endgültige Lage eingeschwommen werden.Durch eine in den RHD-Belag integrierte smarte Belagsheizung soll den Überbau im Winter schnee- und eisfrei gehalten werden. Die Beleuchtung der Brücke erfolgt durch eine in das Geländer integrierte LED-Beleuchtung, welche das Brückendeck ausleuchtet. Mit der Treppenanlage in Stahlbetonbauweise soll eine Aufenthaltsfläche am Kanal geschaffen werden. Die Treppenanlage ist in der Grundgeometrie annähernd viertelkreisförmig und wird über eine Treppe und Sitzstufen gebildet. Die gerade Treppe führt von dem nördlichen Widerlager auf den unteren Betriebsweg der WSV. Das mittig angeordnete Geländer der Treppe wird ebenso wie das Geländer auf der Brücke mit im Handlauf integrierter Beleuchtung ausgebildet.Beide Widerlager und die Treppenanlage werden über Großbohrpfähle tief gegründet.Die Entwässerung der Brücken-, Treppen- und Wegeflächen erfolgt über 20 Schluckbrunnen, mit einem Durchmesser von 120 cm, die das Wasser in tieferen Bodenschichten abführen.
Länge der Verkehrsanlage: 294,7 mLänge der Brücke: 98,5 mBrückenbreite zwischen den Handläufen: 4,0 mBrückenfläche: ca. 394 m2 Höhe über Kanal: > 7,875 mTonnage Stahl: ca. 280 t (S355)Überbau: einfeldriger und gerade verlaufender Stahlhohlkasten (dicht geschweißt) als Netzwerkbogenbrücke mit geneigtem und seitlich dem Überbau einseitig angeordnetem Bogen Widerlager, Treppenanlage ca. 540 m3 Stahlbeton der Festigkeitsklasse C 30/37und Gründungsbauteile: Gründung: Tiefgründung mit ca. 460 m Bohrpfählen Durchmesser 1,20 mLager: 6 Stück (4 Kalottenlager, 2 Horizontalfesthaltungen) Übergangskonstruktionen: ca. 13 m SchleppblechkonstruktionAbdichtung, Belag: ca. 450 m2 reaktionsharzgebundener Dünnbelag mit integrierten Elektro-Heizelementen (Belagsdicke 12 mm)Geländer: ca. 270 m Geländer als Sonderkonstruktion (größtenteils mit Handlaufbeleuchtung)Erdbauarbeiten: ca. 3700 m3 Bodenaushub, ca. 3100 m3 BodeneinbauWegebau: ca. 815 m2 Wegausbildung in Asphaltbauweise, ca. 100 m2 wassergebundene DeckeSonstiges: Schwingungsdämpfer als Feder-Masse-System, Belag auf den Sitzstufen, 20 Schluckbrunnen zur Versickerung
östlich Hoverskamp 33 / östlich Am Stadthafen 24 Recklinghausen
Preis
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auskünften zum Vergabeverfahren:Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 23.04.2026 zu stellen.Es wird an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung festgehalten. Insofern muss der Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Stadt HerneFachbereich Personal & Zentraler Service (Vergabestelle)Friedrich-Ebert-Platz 244623 Herne
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz-buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen).siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. dass Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. dass Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nichtim Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
- Eigenerklärung Ausschlussgründe- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)- Sanktionspaket- Eigenerklärung Information zum Bieter- Erklärung des Bieters zu Unteraufträgen/zur Eignungsleihe (Nr. 1)- Verpflichtungserklärung Dritter zur Unterauftragsvergabe/ Eignungs-leihe (Nr. 2)- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes- Nachweise über bestehende Betriebs- / Bauhandhaftpflicht-versicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe)- Eigenerklärung in Steuersachen oder Bescheinigung der zuständigen Stadtkasse der Gemeinde des Firmensitzes - Preisermittlung/Urkalkulation
- Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte bei Abweichungen vom Leistungsverzeichnis- Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes- Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt. Leistungsverzeichnis)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen ausgeführten Aufträgen- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber - Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert aus-gewiesenem technischen Leitungspersonal
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an..Falls ihr Unternehmen präqualifiziert ist, bitten wir um Mitteilung der Registernummer.