Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage TNW 06)
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Der Bewerber hat folgende Angaben zu machen:*********************************************************************************************************
***a) Benennung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten und/oder Obdachlosen (Mindestanforderung) mit Angaben zu:
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags;
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z. B. Besetzung Pforte, Personenkontrolle, Objektrundgänge, etc.);
- Ausführungszeitraum;
- Schichtsystem;
- Anzahl der vom Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft pro Schicht eingesetzten Mitarbeiter;
- ungefähre Größe und Verwendungszweck des Objekts;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
Die Bewerber können zu den im Teilnahmeantrag zu benennenden Referenzen Auftraggebererklärungen entsprechend dem als Anlage 09 beigefügten Vordruck einreichen, in denen der jeweilige Referenzauftraggeber u. a. die im Wesentlichen vertragsgemäße Auftragserfüllung erklärt.
***b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
***c) Angabe der zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags im Unternehmen beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter, die über die Sachkunde gemäß
§ 34a GewO verfügen und für die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Behörde durchgeführt wurde.
***d) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig). Das Zertifikat ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers geplant ist, muss auch der Unterauftragnehmer ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.
******************Mindestanforderungen an die Referenzen
***a) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten und /oder Obdachlosen mit vergleichbarer Größe (mindestens 150 untergebrachte Personen) verfügen.
***b) Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bewerber dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit / für mindestens 6 Monate(n) (zum Zeitpunkt Ablauf der Bewerbungsfrist) mit eigenem Personal organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und die Leistung im 24/7-Betrieb erbracht wird/wurde.
***c) Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss eine Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete (Asylbewerber) mit einer Belegungszahl von mindestens 200 Personen betreffen.