Die Eignung der Bieter wird anhand der Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) geprüft.
Zum Nachweis der Eignung sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungskriterien vollständig zu erfüllen, die wie folgt lauten:
Fachkunde, Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
-Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - Vordruck VHB 124 DEG.
-Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - Vordruck VHB 124 DEG.
-Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren - Vordruck VHB 124 DEG.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung des AG die in Vordruck VHB 124 DEG genannten Referenznachweise (mind. 2 Stück) vorzulegen - Formblatt F1 DEG. Geeignet sind Referenzprojekte mit einem vergleichbaren Leistungsumfang sowie einer Auftragssumme von mind. 40.000 EUR netto.
-Eigenerklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte - Formblatt F3 DEG.
-Eigenerklärung anstelle eines Nachweises der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung - Vordruck VHB 124 DEG.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind folgende Nachweise zu erbringen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
-Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. 5.000.000 EUR - Vordruck VHB 124 DEG
-Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) - Vordruck VHB 124 DEG.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und der Nachweis darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen durch eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zu erbringen.
Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
-Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde - Vordruck VHB 124 DEG.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate), eine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern zur Teilnahme verpflichtet) sowie eine aktuell gültige (nicht älter als 3 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört zu ersetzen.
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen Gründen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen im Sinne § 6e EU VOB/A - Vordruck VHB 124 DEG.
Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) VOB/A durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind.
Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen.
Grundsätzlich gilt für alle Bescheinigungen:
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sind die Punkte 12 und 12.1 der "Bewerbungs- und Vergabebedingungen" zu berücksichtigen.