2025-17 Bodenbeschichtungsarbeiten - Neubau Regattaus
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.05.2025
13.05.2025 10:00 Uhr
13.05.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

DuisburgSport
05112-31001-91
Margaretenstraße 11
47055
Duisburg
Deutschland
DEA12
info@duisburgsport.de
+49 203 283 58100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45432130-4
45210000-2
45430000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bodenbeschichtungsarbeiten im Rahmen des Neubaus des Regattahauses im Sportpark Duisburg-Wedau.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

DuisburgSport plant als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Duisburg die baulichen Anlagen der Regattabahn Duisburg zu erneuern und in Teilen zu sanieren. Das Objekt befindet sich auf der Kruppstraße 30b im Sportpark Duisburg-Wedau.
Die Maßnahme wird mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Bodenbeschichtungsarbeiten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
30.06.2025
01.08.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kruppstraße 30b
47055
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Die Erstellung einer Wertungsmatrix mit gewichteten Kriterien wird aufgrund des Auftragsgegenstandes für nicht sinnvoll und praktikabel erachtet.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Vergabe erfolgt nach dem Bestbieterprinzip. Das wirtschaftlich günstigste Angebot der gegenständlichen Ausschreibung wird allein über die angebotene Gesamtangebotssumme ohne Umsatzsteuer, unter Berücksichtigung etwaiger Preisnachlässe, ermittelt. Das
wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag.

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDJSH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Gem. § 14 EU VOB/A sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen und werden nicht nachgefordert:

- die ausgefüllte Preiszusammenstellung und Erklärung des Bieters
- das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis

Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 16a EU VOB/A.

Grundsätzlich gilt: Mit dem Angebot unaufgefordert eingereichte Eignungsnachweise werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Eine Nachforderung dieser Unterlagen durch den AG ist demzufolge im weiteren Wertungsverlauf nicht mehr erforderlich.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Zur Beurteilung sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:

Eigenerklärung anstelle eines Nachweises der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung - Vordruck VHB 124 DEG

Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) - Vordruck
VHB 124 DEG

Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Vordruck VHB 234 (falls relevant)

Verzeichnis Nachunternehmerleistungen - Formblatt F5 DEG (falls relevant)

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt F6 DEG (falls relevant)

Ebenso hat der Bieter eine unschädliche Eigenerklärung in Bezug auf die Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) abzugeben.

SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A):

- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen)

Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.

Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Beurteilung sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:

Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - Vordruck VHB 124 DEG

Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - Vordruck VHB 124 DEG

Der Gesamtumsatz des Bieters muss in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 100.000 EUR netto betragen.

Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde - Vordruck VHB 124 DEG

Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Vordruck VHB 124 DEG

Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde - Vordruck VHB 124 DEG

Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflicht-Deckungssumme über mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schaden und Geschäftsjahr. Vorstehende Mindestbedingung gilt ebenso erfüllt bei einer Haftpflicht-Deckungssumme von 3,0 Mio. Euro, wenn diese zweifach-maximiert je Geschäftsjahr zur Verfügung steht - Vordruck VHB 124 DEG

SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A):

-Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate), eine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern zur Teilnahme verpflichtet) sowie eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger (nicht älter als 3 Monate).

Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A
durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.

Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Zur Beurteilung sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:

Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal) - Formblatt F3 DEG

Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren - Vordruck VHB 124

SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A):

Referenznachweise - Formblatt F1 DEG
mind. 2 Referenzen aus den vergangenen 5 Kalenderjahren, im vergleichbaren Umfang, mit einer Auftragssumme von mind. 50.000 EUR netto.

Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.

Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bieter zur Validierung der im Angebot gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, sind die Punkte 12 und 12.1 der "Bewerbungs- und Vergabebedingungen" zu berücksichtigen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung