Fassadendämmputzarbeiten im Rahmen der Sanierung der Sportanlage Am Förkelsgraben, Am Förkelsgraben 55, 47259 Duisburg.
DuisburgSport plant als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Duisburg die Sanierung der Sportanlage Am Förkelsgraben mit Neubau eines Vereins- und Umkleidegebäudes. Die Maßnahme wird mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Fassadendämmputzarbeiten.
Die Erstellung einer Wertungsmatrix mit gewichteten Kriterien wird aufgrund des Auftragsgegenstandes für nicht sinnvoll und praktikabel erachtet.
Die Vergabe erfolgt nach dem Bestbieterprinzip. Das wirtschaftlich günstigste Angebot der gegenständlichen Ausschreibung wird allein über die angebotene Gesamtangebotssumme ohne Umsatzsteuer, unter Berücksichtigung etwaiger Preisnachlässe, ermittelt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.