Gegenstand der Ausschreibung ist die konzeptionelle und strategische Neustrukturierung der Radstationen in Nordrhein-Westfalen.
Ziel ist die Entwicklung eines landesweiten, zukunftsfähigen Modells für Betrieb, Organisation und Finanzierung von Radstationen unter Berücksichtigung multimodaler Mobilitätsanforderungen. Die Leistung umfasst vier Arbeitspakete (AP1-AP4), darunter Bestandsanalyse, Entwicklung eines Controllingsystems, Beteiligungsprozesse und Handlungsempfehlungen für eine Weiterentwicklung der Marke Radstation zu Radstationen 2.0.
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
Qualität 100%
Unterkriterien Qualität:Konzeptqualität und Projektverständnis 40 %Methodik und Umsetzung der Arbeitspakte 25 %Dokumentation und Ergebnisaufbereitung 20 %Wirtschaftlichkeit und Kalkulation 15 %
Ergänzung zu dem Punkt 5.1.3 in der Bekanntmachung: Die Projektlaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 30. Juni 2028.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.
Gemäß den rechtlichen Grundlagen
Gemäß den gesetzlichen Regelungen (u.a. §§ 123, 124 GWB)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024).
Erklärung über die in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (2022, 2023 und 2024).
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren Leistungen erbracht hat, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Aufgaben vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten insbesondere Projekte im Bereich der strategischen Mobilitätsentwicklung, Organisation und Qualitätssicherung von Infrastrukturangeboten, Entwicklung von Marken- und Lizenzsystemen sowie der Aufbau oder die Betreuung landesweiter Netzwerke im Bereich Radverkehr oder multimodaler Mobilität. Hierzu ist mindestens eine Referenz vorzulegen unter Angabe von: Auftraggeber, Anschrift und Name des Ansprechpartners sowie einer kurzen inhaltlichen Beschreibung des Projekts.
Erklärung, dass das Unternehmen über mindestens eine qualifizierte Fachkraft verfügt, die während der gesamten Projektlaufzeit als Projektleitung eingesetzt wird. Diese Person muss über nachweisbare Erfahrung in der Leitung komplexer Projekte im Bereich Mobilitätsmanagement, Infrastrukturentwicklung oder vergleichbarer Aufgaben verfügen. Hierzu ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen mit: Auftraggeber, Projektname, kurzer Projektbeschreibung sowie Projektzeitpunkt/-zeitraum. Die Verfügbarkeit der Projektleitung muss für die gesamte Laufzeit gesichert sein.
Erklärung, dass das Unternehmen über Kenntnisse in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, Verkehrsverbünden oder kommunalen Einrichtungen verfügt und mit den politischen und organisatorischen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen vertraut ist.