Integration eines Tools (Customer Relation Manangement-Systems) in die VRR App, das es ermöglicht passgenaue Informationen an spezifische Nutzer*innengruppen auszuspielen und dadurch die Kundenbindung zu erhöhen.
Die VRR App ist der am häufigsten genutzte digitale Kundenkontaktpunkt für ÖPNV-Nutzer*innen im VRR-Raum. In einer eigenen Erhebung des VRR hat sich gezeigt, dass ÖPNV-Nutzer*innen sich neben Fahrtauskünften und der Möglichkeit Tickets zu kaufen, den individuelleren Zuschnitt weitergehender Informationen z.B. zu geplanten, wie ungeplanten Baustellen, Streiks, Störungen, Schienenersatzverkehre, zu neuen Ticketangeboten, sowie Ticketaktionen in der VRR App wünschen. Ziel ist es mittels dieses Tools (Customer Relation Manangement-Systems) eben diese Informationen an genau die Nutzer*innengruppen auszuspielen, für die diese Informationen relevant sind.
Preis
Qualität
Mindestens drei und maximal fünf Bewerber erhalten nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs die Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes mit allen für die Angebotserstellung notwendigen Informationen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Qualität der vorgelegten Referenzen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen (u.a. §§ 123, 124 GWB)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des §125 GWB durchgeführt worden sind.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 500.000 Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben).
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024).
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) mit vergleichbaren Leistungen (Anbindung eines CRM-Tools an eine App oder Website).
Erklärung über die in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Erklärung zur Datenhaltung (EWS):Erklärung, dass das Unternehmen über nachweisliche Erfahrung in der sicheren, skalierbaren und DSGVO-konformen Datenhaltung innerhalb eines Enterprise Web Services (EWS) verfügt. Die Datenhaltung muss für komplexe Anwendungsszenarien geeignet sein und eine revisionssichere Verarbeitung ermöglichen. Hierzu ist mind. Eine Referenz vorzulegen, unter Nennung von: Auftraggeber, Anschrift und Name des Ansprechpartners vor Ort sowie eine kurze inhaltliche Beschreibung.
Erfahrung mit App-Integration:Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich Funktionen oder Module in eine bestehende App integriert hat. Hierzu sind mind. Zwei Referenz vorzulegen, unter Nennung von: Auftraggeber, Anschrift und Name des Ansprechpartners vor Ort sowie eine kurze inhaltliche Beschreibung.
Erfahrung mit externen Schnittstellen (API-Anbindung):Erklärungen, dass das Unternehmen über Erfahrung in der Anbindung an externe APIs verfügt - insbesondere zur Verarbeitung und Darstellung von strukturierten Daten aus Drittquellen. Hierzu ist mind. Zwei Referenzen vorzulegen, unter Nennung von: Auftraggeber, Anschrift und Name des Ansprechpartners vor Ort sowie eine kurze inhaltliche Beschreibung.