Planungsleistungen zum Ausbau barrierefreier Bushaltestellensteige
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zählt zu den fahrgaststärksten Verkehrsverbünden Europas. Die Verkehrsleistungen im VRR werden durch rund 33 konzessionierte und überwiegend kommunale Verkehrsunternehmen erbracht. Diese betreiben etwa 10.000 Haltestellen mit über 20.000 Steigen. Rund zwei Drittel aller Bushaltestellen im VRR sind bislang nicht barrierefrei ausgebaut. Zur Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus beabsichtigen der VRR sowie die beteiligten kommunalen Straßenbaulastträger die Vergabe von Vermessungen und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für insgesamt 558 Bushaltestellensteige im Verbundgebiet.Das Projektgebiet umfasst folgende Kommunen und Kreise:Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Grefrath, Hagen, Haltern am See, Hattingen, Jüchen, Kerken, Meerbusch, Remscheid, Schermbeck, Solingen, Sprockhövel, Viersen, Waltrop, Wetter (Ruhr), Willich, Wülfrath, Wuppertal sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis. Diese Kommunen und Kreise sind vorläufig in sieben regionale Lose aufgeteilt. Die konkrete Aufteilung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen. Darüber hinaus sind weitere Anmerkungen zur Loseinteilung in der Anlage 04 zusammengefasst worden.
Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Leistung erstreckt sich aber über mehrere Kommunen und Kreise.
Preis
Konzept zur Umsetzung des Projektes
Konzept zur Sicherstellung des Fertigstellungstermins
Qualifikation des Projektteams
Die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb erfolgt für das gesamte Vergabeverfahren. Die Losbildung ist nur vorläufig, so dass der Teilnahmeantrag für alle Lose gilt. Weitere Informationen zur vorläufigen Losbildung und späteren Losaufteilung finden Sie in Anlage 04. Ungeachtet dessen können die ausgewählten Bieter im anschließenden Verhandlungsverfahren Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben, soweit die Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablaufder Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge weitere oder ergänzende Erklärungen oder Nachweise zu fordern, soweit er dies im Rahmen der Eignungsprüfung für erforderlich hält. Hierauf haben sich die Bieter bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags einzustellen, so dass sie in der Lage sein müssen, die entsprechenden Erklärungen und Nachweise ggf. unverzüglich vorzulegen.
Erklärung, dass sich unser Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten.
Erklärung, dass unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen und Steuern nachgekommen ist.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 500.000 Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben).
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025).
Erklärung über die in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (2023 bis 2025).
Erklärung, dass der Bieter für die Laufzeit des Vertrags ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stellt, um die aus der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben der Leistungsbausteine 1 bis 3 für mindestens 20 Haltestellen bis Ende des Jahres 2028 umsetzen zu können.
Erklärung, dass das eingesetzte Personal über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt (mindestens Niveau C1 gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025) Leistungen im Bereich Planung und Bauüberwachung von barrierefreien Bushaltestellen, Planung und Bauüberwachung von Verkehrsanlagen für öffentliche Auftraggeber oder Planungen und Bauüberwachung von "privaten" Verkehrsanlagen erfolgreich durchgeführt hat. Dazu sind mindestens drei Referenzen vorzulegen. Alle vorgelegten Referenzen müssen aus den Jahren 2023 bis 2025 stammen, ältere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Eingereichte Referenzen müssen nicht zwingend abgeschlossen sein, können daher auch über das Jahr 2025 hinweggehen. Die Referenzen sind vorzulegen unter Nennung von:- Auftraggeber - Leistungszeitraum- Auftragsvolumen- kurzer inhaltlicher Beschreibung- BesonderheitenFür das Einreichen der Informationen ist das "Formblatt Referenzen" (Anlage 07) zu nutzen. Bei den Angaben zu den Referenzen ist der Bewerber für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben gem. DSGVO verantwortlich.
Der Bewerber gibt die nachfolgende Erklärung verbindlich ab:1. Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers, die Ansässigkeit oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland,b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.