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Verfahrensangaben

Erft-Schwalm-Netz

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
05513-39001-32
Augustastr. 1
45879
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
Zentrale Vergabestelle
spnv-vergabe@vrr.de
+49 20915840

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

Zweckverband go.Rheinland
05315-39001-45
Deutzer Allee 4
50679
Köln
Deutschland
DEA23
spnv-vergabeverfahren@gorheinland.com
+49 221 208080

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60210000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RB 34 (Mönchengladbach - Dalheim) und RB 39 (Düsseldorf - Bedburg) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit der Möglichkeit zur Vertragsverlängerung. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 1,0 Mio. ZugKm p.a.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RB 34 (Mönchengladbach - Dalheim) und RB 39 (Düsseldorf - Bedburg) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit der Möglichkeit zur Vertragsverlängerung. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 1,0 Mio. ZugKm p.a.

Der ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen (nachfolgend: ZV VRR FaIn-EB) stellt die für den Betrieb erforderlichen Fahrzeuge dem EVU über einen Pachtvertrag bereit. Das EVU ist für die Instandhaltung der Fahrzeuge verantwortlich.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
9

Die Aufgabenträger haben das Recht, den Verkehrsvertrag zweimal um jeweils ein Jahr bis zum international vereinbarten Fahrplanwechsel im Dezember 2039, voraussichtlich am 11.12.2039 oder bis zum international vereinbarten Fahrplanwechsel im Dezember 2040, voraussichtlich am 09.12.2040, ohne Angabe von Gründen zu verlängern. Eine Vertragsverlängerung wird dem EVU bis spätestens 24 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zum 31.12.2036 mitgeteilt.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA32

Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Linien erstrecken sich jedoch über mehrere Städte.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Nach § 29 Satz 1 VgV stellen die Aufgabenträger über eine Vergabeplattform im Internet alle Angaben zur Verfügung, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Die Angaben werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung gestellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist.

Enthalten die Verfahrensunterlagen oder die dem Bewerber zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Aufgabenträger unverzüglich nach Erkennen dieser über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.

Der vollständige Teilnahmeantrag in deutscher Sprache ist in Textform (§ 126b BGB) durch den Bewerber auf der Vergabeplattform hochzuladen. Bei der Abgabe in Textform ist keine (qualifizierte oder fortgeschrittene) elektronische Signatur erforderlich. Im Teilnahmeantrag muss neben dem Namen des Bewerbers (Unternehmen, Firma) auch der Name des Erklärenden (Name der Person, die den Teilnahmeantrag abgibt) angegeben werden. Weiterhin sind sämtliche Erklärungen jeweils mit dem Namen des Erklärenden (Name der Person, die die Erklärung abgibt) zu versehen. Der Teilnahmeantrag gilt auch ohne Unterschrift durch das Hochladen im Vergabeportal als verbindlich abgegeben, gleichwohl kann er mit einer Unterschrift versehen werden.

Das EVU hat mit dem Teilnahmeantrag für die Dauer des Verfahrens einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (Name) und dessen Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefon) zu benennen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vertreter der Bietergemeinschaft Ansprechpartner des Aufgabenträgers.

Die Einreichung des Teilnahmeantrags in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Fragen zum Teilnahmeantrag und zum Verfahren selbst sind ausschließlich über die Vergabeplattform in deutscher Sprache zu stellen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Ergänzende und berichtigende Angaben werden allen Bewerbern auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDCDGJ3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

72009-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2026 eine Strukturreform über die Aufgabenträgerschaft im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beschlossen. Nach dieser Gesetzesänderung wird die Aufgabenträgerschaft für den SPNV von den bisherigen drei Aufgabenträgern zum 01.01.2027 auf eine landesweite Anstalt öffentlichen Rechts gemäß § 6 ÖPNVG NRW übertragen. Die Zuschlagserteilung erfolgt sodann durch diese neu gegründete landesweite Anstalt und wird mit der Zuschlagserteilung Auftraggeber für den Verkehrsvertrag.

2) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.

3) Die Aufgabenträger behalten sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.

4) Für Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen steht ausschließlich die Vergabeplattform zur Verfügung.

5) Wir weisen darauf hin, dass, neben den Aufgabenträgern, zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen, Teilnahmeanträge, Optimierungsvorschläge und Angebote in Kenntnis gesetzt werden können. Diese Dritten sind jedoch von dem Aufgabenträger zur Geheimhaltung verpflichtet worden.

6) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist. Weiterhin ist zu erklären, dass jedes an der Bewerbergemeinschaft beteiligte Unternehmen als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder sind mit vollständigen Adressenangaben zu nennen. Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die von dem Aufgabenträger geforderten Nachweise/Erklärungen zur Eignung zur Berufsausführung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von jedem einzelnen Beteiligten der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann von der Bewerbergemeinschaft gesamt nachgewiesen werden. Ein Identitätswechsel in der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

7) Eine Einschränkung des Bieterkreises ist im Verlaufe des Vergabeverfahrens nicht vorgesehen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nach Ermessen der Aufgabenträger können fehlende Unterlagen zum Teilnahmeantrag nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bewerber darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich eine formlose unterschriebene Eigenerklärung einzureichen, dass er über die für die Genehmigung zum EVU erforderliche Fachkunde verfügt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formlose Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Auskunft bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eignung zur Berufsausübung:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass

- keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die berufliche Zuverlässigkeit des EVU infrage stellt,

- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen,

- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,

- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,

- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Umwelt schützende Vorschriften vorliegen,

- das EVU seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist.

Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z. B. durch eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, dass die Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an dem EVU mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall der kommunalen Minderheitsbeteiligung). In Abhängigkeit des jeweils für das oder die EVU maßgeblichen Gemeinwirtschaftsrechts kann dies unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erfordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass

- das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

- das EVU die Bestimmung der am 08.04.2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), einhält. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung sind demnach bis auf Weiteres Auftragsvergaben an russische Unternehmen oder an Unternehmen mit einem Bezug zu Russland verboten. Dies gilt auch für eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferant oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Bieter muss bis spätestens 6 Monate vor Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 6 Abs. 2 AEG nachweisen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung