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Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen (u.a. §§ 123, 124 GWB)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Erklärung, dass eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 500.000 Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben).
Erklärung, dass die Bestimmung der am 08.04.2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), eingehalten werden. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung sind demnach bis auf Weiteres Auftragsvergaben an russische Unternehmen oder an Unternehmen mit einem Bezug zu Russland verboten. Dies gilt auch für eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferant oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) mit vergleichbaren Leistungen (Entwicklung und Umsetzung von crossmedialen Online-Kommunikationskonzepten und Kampagnen), soweit vorhanden.
Erklärung über die in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, soweit vorhanden.
Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrungen in den letzten drei Geschäftsjahren zu folgenden Punkten (a, b, c, d) gesammelt hat. Dazu sind mindestens vier verschiedene Projekte aus den letzten drei Geschäftsjahren zu benennen sowie die Benennung des zur Verfügung stehenden Teams, deren Position, Verfügbarkeit und Qualifikationen, auch in Hinblick auf Veränderungen in der Kommunikation durch KI.a. Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung von Online-/Mobile-/Paid Social-Mediaschaltungskonzepten und Online-/Mobile-/ Paid Social-Marketing-Kampagnen hat. b. Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrung im Bereich Webseiten-/Kampagnen-/Adjust-Tracking mit Google Analytics oder vergleichbaren Trackingtools hat. c. Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrung im Bereich Kampagnen-Reporting mit Google Data Studio oder vergleichbaren Tools hat. d. Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrungen im Bereich Appvertising und Adjust hat. Die Projekte können in der Anlage 11 unter Angabe des Projekts, der Branche und der erarbeiteten Aufgabe eingetragen werden. Ein Projekt kann auch mehrere Punkte (a, b, c, d) erfüllen und damit mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Die Projekte können bereits vor 2023 begonnen haben und somit in die letzten drei Geschäftsjahre fortlaufen. Wichtig ist, dass die Projekte in den letzten drei Jahren umgesetzt wurden.