Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm) als Ersatzleistung für die Zeiträume 21.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026, 04.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 sowie 13.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 146.000 ZugKm.
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb von 2 Umläufen der Linie RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm) als Ersatzleistung für die Zeiträume des Hochleistungskorridors Hagen-Köln (21.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026, 04.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 sowie 13.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026).
Das Leistungsvolumen umfasst ca. 146.000 ZugKm. Es sind Gebrauchtfahrzeuge zugelassen.
Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Linie erstreckt sich jedoch über mehrere Städte.
Die Eintragungen hinsichtlich des Preises entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Aufgabenträger stellen über eine Vergabeplattform im Internet alle Angaben zur Verfügung, die erforderlich sind, damit sich die Bewerber am Vergabeverfahren beteiligen können. Die Angaben werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung gestellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist.
Enthalten die Verfahrensunterlagen oder die dem Bewerber zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Aufgabenträger unverzüglich nach Erkennen dieser über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Das vollständige Angebot in deutscher Sprache, ist in Textform (§126b BGB) durch den Bewerber auf der Vergabeplattform hochzuladen. Bei der Abgabe in Textform ist keine (qualifizierte oder fortgeschrittene) elektronische Signatur erforderlich.
Die Einreichung des Angebotes in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen. Das Angebot muss bis zum 09.12.2025, 12 Uhr eingereicht werden.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.
2) Für Rückfragen zu den Vergabeunterlagen steht ausschließlich die Vergabeplattform zur Verfügung
3) Wir weisen darauf hin, dass, neben den Aufgabenträgern, zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen, Teilnahmeanträge, Optimierungsvorschläge und Angebote in Kenntnis gesetzt werden können. Diese Dritten sind jedoch von dem Aufgabenträger zur Geheimhaltung verpflichtet worden.