Durchführung von Verkehrserhebungen zur Ermittlung des Ergebnisses der Einnahmenaufteilung des VRR-Tarifes, des DeutschlandTickets und sonstiger Tarife in vier Losen auf bestimmten Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) und auf bestimmten Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) im Jahr 2026 (Initialerhebung), für die Jahre 2027 und 2028 (rollierendes Verfahren) und für die Jahre 2029 und 2030 (optional; rollierendes Verfahren).
Durchführung in vier Losen:Los 1: ÖSPV WestLos 2: ÖSPV OstLos 3: ÖSPV SüdLos 4: SPNV
Preis
Leistung mit drei Unterkriterien- Erhebungsqualität (50%)- Konzept zur Akquise und Schulung, u.a. Erfassung der Platzangebotsangaben und der Fahrzeugtypen (25%)- Organisation der Erhebung und eingesetztes Personal (25%)
Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform in deutscher Sprache zu stellen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Ergänzende und berichtigende Angaben werden allen Bewerbern auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.
1) Bezüglich der Angebotsabgabe weisen wir darauf hin, dass pro Los bzw. Loskombination nur jeweils ein Angebot abgegeben werden kann.Da es vier Lose gibt, aber zudem auch Loskombinationen, ist die Höchstzahl der Lose aus technischen Gründen im Portal auf vier begrenzt.
2) Bezüglich der Zuschlags- und Bindefrist verweisen wir auf das Dokument 01 (AzA). Danach endet diese Frist am 30.09.2025.
Gemäß den gesetzlichen Grundlagen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten.- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen und Steuern nachgekommen ist.- Erklärung, dass eine Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 500.000 Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. - Erklärung, dass das Unternehmen die Bestimmungen der am 08.04.2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), einhält. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung sind demnach bis auf Weiteres Auftragsvergaben an russische Unternehmen oder an Unternehmen mit einem Bezug zu Russland verboten. Dies gilt auch für eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferant oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
- Erklärung über den Gesamt-Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren.- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Bereich Erhebungen zur Einnahmenaufteilung im ÖSPV oder SPNV in drei der letzten zehn Geschäftsjahren (Jahre 2015 bis 2024)
- Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten zehn Jahre Erhebungen zur Einnahmenaufteilung im Bereich ÖSPV oder SPNV mit einer Mindestanzahl von 50.000 geführten Interviews innerhalb eines Jahres erfolgreich durchgeführt hat. - Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens einmal Erhebungen zur Einnahmenaufteilung zu einem Gesamtpreis von mindestens 150.000 EUR je Erhebungsjahr durchgeführt hat.- Erklärung, dass das Unternehmen im Bereich Erheberbetreuung und Datenaufbereitung über mindestens einen qualifizierten Mitarbeitenden als Projektleitung über die gesamte Projektlaufzeit verfügt. Dieser Mitarbeitende muss über notwendige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Hierzu ist mindestens ein Referenzprojekt anzugeben unter Nennung von: Auftraggeber, Projektname und kurze inhaltliche Projektbeschreibung sowie Projektzeitpunkt/-zeitraum. Die Kenntnisse müssen im Unternehmen vorliegen, dauerhaft für die Projektlaufzeit zur Verfügung stehen und gesichert sein.- Erklärung, dass das im Bereich Erheberbetreuung und Datenaufbereitung verantwortliche Personal über entsprechendes Fachwissen zum Thema Einnahmenaufteilungserhebungen verfügt.- Erklärung, dass die gesamte Abwicklung des Auftrags - gesprochen und geschrieben - ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt.- Erklärung, dass Vorkehrungen getroffen wurden, um Verluste oder Verfälschungen von Daten bei der Durchführung und Auswertung entsprechend dem Stand der Technik auszuschließen.