Nahezu alle Kommentare, Handbücher und Zeitschriften des Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG sind im Volltext ausschließlich über die Datenbank "beck-online" elektronisch abrufbar, sodass der Verlag über die Ausschließlichkeitsrechte (Urheberrechte) der entsprechenden Inhalte verfügt. Alle Werke, Zeitschriften und Urteile sind dabei uneingeschränkt zitierfähig und durch vielfältige Suchfunktionen des Programms schnell auffindbar.
Eine wesentliche Anforderung an die Online-Datenbank ist, dass sie eine Vielzahl von juristischen Fachbereichen im Sinne einer "Universaldatenbank" entsprechend dem breit gefächerten Aufgabenspektrum der Stadtverwaltung abdeckt. Spezialdatenbanken, die sich nur ausgewählten Rechtsgebieten widmen, sind für den Einsatzzweck nicht ausreichend. Lediglich der Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG selbst bietet "beck-online" in der umfassenden Kombination verschiedener Module an, die für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der Stadtverwaltung Hamm benötigt werden.
Der vergaberechtliche Auftragswert für den abzuschließenden Nutzungsvertrag liegt entsprechend Ziffer 3 oberhalb der sog. EU-Schwelle, so dass gem. § 106 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 VgV grundsätzlich eine Vergabe in einem EU-weiten Vergabeverfahren zu erfolgen hat.
"Eine leistungsfähige juristische Datenbank, die aktuelle und historische Gesetzesstände nachweist, über eine umfassende und dokumentarisch hochwertig aufbereitete Entscheidungssammlung verfügt, führende juristische Kommentare und Zeitschriften in den wichtigsten Rechtsbereichen aufweist und alle diese Leistungen unter einer gemeinsamen Oberfläche und Benutzerführung miteinander zu einem Gesamtwerk verknüpft, kann nicht in einem offenen Ausschreibungsverfahren vergeben werden". So lautet das Endergebnis des bekannten Aufsatzes von Radke Holger, Hilgert Peter und Mardorf Dominik mit dem Titel "Die Beschaffung von juristischen Datenbanken als Vergabeproblem" (erschienen in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Heft 10/2008, S. 1070-1073, abrufbar über beck-online). Gleichzeitig empfehlen sie entsprechende "Verträge nur für begrenzte Zeiträume - regelmäßig für maximal vier Jahres - zu schließen
und dann den Markt erneut zu sondieren".
Entsprechend der vorherigen Ausführungen und unter Berücksichtigung des genannten Aufsatzes wurde von einer Vergabe im Wettbewerb abgesehen und mit dem Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG als einzigem Bieter abweichend von den Regelbestimmungen der Vergaberichtlinien auf Basis von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel des Abschlusses eines Vertrags über die Nutzung von der Datenbank Beck-Online durchgeführt.