Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient vorrangig der Feststellung, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt, welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt.
Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren und ersetzt dieses nicht. Kosten werden im Interessenbekundungsverfahren nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf die Beteiligung des Interessenten an einem späteren Verfahren.
Folgende Unterlagen sind mit der Interessenbekundung einzureichen bzw. Angaben zu leisten:
- Lieferzeitraum nach Auftragserteilung
- Unverbindliche grobe Preiseinschätzung
- Produktdatenblätter
Ihre Interessenbekundung senden Sie bitte samt der zugehörigen Unterlagen an: submission@stadt.hamm.de
Das Interesse kann bis zum Ablauf des 16.05.2025 bekundet werden.