Die Stadt Hamm sucht Fahrdienstleister, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung in Hamm übernehmen möchten.
Leistungen zur Beförderung gehören zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Die Stadt Hamm ist als Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet, schwerbehinderten und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen Leistungsangebote zur Verfügung zu stellen.
Das sind vor allem Menschen mit Behinderungen, die sich nur mit Hilfe eines Rollstuhls fortbewegen können oder hinsichtlich der Art und Schwere der Behinderung Rollstuhlfahrern gleichzusetzen sind, weil sie z.B. ohne fremde Hilfe öffentliche Verkehrsmittel und normale Taxen nicht erreichen oder benutzen können.
Durch die Fahrleistungen soll der Kontakt zur Umwelt und die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglicht bzw. erleichtert werden.
Der Fahrdienst kann z. B. für folgende Zwecke in Anspruch genommen werden:
- Fahrten zu Verwandten, Freunden und Bekannten etc.
- Besorgungen des täglichen Lebens (z. B. Einkäufe),
- Teilnahme an kulturellen, kirchlichen, politischen, geselligen oder sportlichen Veranstaltungen.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihre Mobilität ausgehend von ihren Bedürfnissen selbstbestimmt zu gestalten. Sie können frei wählen, bei welchem Fahrdienstleister sie eine Fahrt buchen möchten.