Gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 BDBOS (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Si-cherheitsaufgaben) dürfen im Digitalfunk BOS nur von der Bundesanstalt zertifizierte Endgeräte eingesetzt werden. Demgemäß hat die BDBOS lt. § 9 Abs. 6 S. 2 ZertV lediglich digitale Funkgeräte der Hersteller Sepura und Motorola zertifiziert. Folglich hat auch das Land NRW ausschließlich mobile Digitalfunk-Endgeräte der Hersteller Motorola und Sepura zur Verwendung im Digitalfunk BOS zugelassen (s. Nutzungshandbuch Digitalfunk BOS NRW). Diese BOS-Digitalfunkgeräte dürfen ausschließlich von der betroffenen BOS-Behörde beschafft werden.
Bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst der Stadt Hamm werden derzeit bereits 641 digitale Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt. Die Beschaffung betrifft nunmehr die im Zulauf befindlichen Fahrzeuge in den Jahren 2026 und 2027, welche mit dem gleichen System ausgestattet werden müssen, sowie der im laufenden Betrieb kalkulierte Ausfall.
Die Feuerwehr und Katastrophenschutzbehörden, somit auch die Stadt Hamm, zählen zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sie nehmen Aufgaben der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz) wahr. Demgemäß sind hier hohe Sicherheitsanforderungen an eine funktionsfähige Funkinfrastruktur definiert und entsprechend einzuhalten.
Wesentliche Einsatzmittel des Digitalfunk BOS im Verbund sind mobile Endgeräte und Einsatzleitstellen (taktisch-technische Betriebsstellen). Mobile Endgeräte sind im Digitalfunk BOS insbesondere Handsprechfunkgeräte (HRT) und Fahrzeugfunkgeräte (MRT).
Die reibungslose und störungsfreie Funkinfrastruktur ist zwingende Voraussetzung für die Alarmierung und Kommunikation im Einsatzfall und somit maßgeblich für den Schutz der Bevölkerung vor Brandgefahren, vor Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, sowie bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (§ 1 BHKG) und der Notfallrettung (§1 RettG). Sie muss unter Beachtung der Vorgaben des Landes NRW im zuvor zitierten Nutzerhandbuch sichergestellt werden. U.a. sind maßgeblich:
- Die verschlüsselte Kommunikation (Funkschnittstellenverschlüsselung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Authentisierung)
- Die verbindlichen Parametrierungsvorgaben des Landes mit Musterprogrammiervorgaben
- Organisatorisch/ technische Vorkehrungen bei Lagen (Funkschutzmaß-nahmen)
Bei Betrieb von digitalen Funkgeräten verschiedener Hersteller in der gleichen Funkinfrastruktur unter Beachtung der Vorgaben des Landes NRW bestehen jedoch erhebliche Sicherheitsrisiken, die zur Erfüllung der Pflichtaufgaben gem. § 1 BHKG nicht hinnehmbar sind.
Vorliegend handelt es sich nämlich nicht um eine unidirektionale Alarmierung durch die Leitstelle an die Einsatz- und Führungskräfte (wie etwa bei der Alarmierung über Funkmeldeempfänger), sondern um eine komplexe Kommunikationsstruktur, die multidirektional zwischen
- Leitstelle und Einsatzfahrzeugen vor Ort
- Leitstelle und Einsatzleitung vor Ort
- Leitstelle und Einsatzkräften
- Einsatzleitung und Einsatzkräften
- Einsatzfahrzeugen untereinander
- sowie aller Einsatzbeteiligten untereinander
funktionieren muss.
Dies bedingt unweigerlich die technische Kompatibilität der verwendeten Geräte.
Darüber hinaus und hier ausschlaggebend ist es allerdings erforderlich, dass die Funkgeräte von allen Einsatzkräften eindeutig und zweifelsfrei bedient werden können. Im Einsatzfall ist es fatal, wenn aufgrund der Verwendung von Geräten verschiedener Hersteller die Bedienung unterschiedlich ist (Umschaltung der Funkkanäle, Umschaltung zwischen den einprogrammierten Funkgruppen).
Dies ist umso bedeutender in dem Fall, in dem sich eine Einsatzkraft vor Ort während des Einsatzes auf die Bedienung eines Gerätes eines anderen Herstellers umstellen muss (z.B. durch Zuordnung zu einer anderen taktischen Einheit im Einsatzverlauf mit funktechnischer Ausstattung eines anderen Herstellers).
Für den Einsatzbetrieb (und damit auch für den Übungsbetrieb) ist daher die technische Betriebssicherheit (Zusammenspiel der genannten Komponenten) und die Ausschaltung von Sicherheitsrisiken durch Bedienfehler zwingend sicherzustellen. Zwar ist, unabhängig von dem noch zu betrachtenden erheblichen zusätzlichen Aufwand, eine Schulung und Einweisung auf die Gerätelinie eines anderen Herstellers möglich. Ein Restrisiko für eine möglicherweise folgenreiche Fehlbedienung oder Bedienungsunsicherheit bleibt dann aber immer bestehen. Dies lässt sich nur durch Verwendung einheitlicher digitaler Funkgeräte eines Herstellers ausschließen.