Wartungsarbeiten am Montag, 22.06.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr

Verfahrensangaben

Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
05915-31001-76
Hafenstr. 45
59067
Hamm
Deutschland
DEA54
submission@stadt.hamm.de
+492381179854

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Herr Binias
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179854
+49 2381-172852
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32344210-1
32000000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB zur Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm.

Die Stadt Hamm beabsichtigt das Angebot der SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, 48155 Münster anzunehmen und nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung frühestens am 21.06.2026 den Vertrag zu schließen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Hamm nimmt die Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Demgemäß besteht die Verpflichtung, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten (§§ 2, 3 BHKG NRW). Hierzu gehört auch die flächendeckende und sichere Kommunikation mittels Digitalfunk. Dies gilt nicht nur für die Übungs- und Einsatztätigkeit der Feuerwehr Hamm, sondern ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei Großschadenslagen und Katastrophen. Um die landesrechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, hat das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz bereits vollständig auf den digitalen Funkverkehr für Feuerwehr und Rettungsdienst umgestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

136.123,62
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Wochen
8
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hafenstr. 45
59067
Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Wertung erfolgt zu 100 % Preis.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 BDBOS (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Si-cherheitsaufgaben) dürfen im Digitalfunk BOS nur von der Bundesanstalt zertifizierte Endgeräte eingesetzt werden. Demgemäß hat die BDBOS lt. § 9 Abs. 6 S. 2 ZertV lediglich digitale Funkgeräte der Hersteller Sepura und Motorola zertifiziert. Folglich hat auch das Land NRW ausschließlich mobile Digitalfunk-Endgeräte der Hersteller Motorola und Sepura zur Verwendung im Digitalfunk BOS zugelassen (s. Nutzungshandbuch Digitalfunk BOS NRW). Diese BOS-Digitalfunkgeräte dürfen ausschließlich von der betroffenen BOS-Behörde beschafft werden.

Bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst der Stadt Hamm werden derzeit bereits 641 digitale Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt. Die Beschaffung betrifft nunmehr die im Zulauf befindlichen Fahrzeuge in den Jahren 2026 und 2027, welche mit dem gleichen System ausgestattet werden müssen, sowie der im laufenden Betrieb kalkulierte Ausfall.

Die Feuerwehr und Katastrophenschutzbehörden, somit auch die Stadt Hamm, zählen zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sie nehmen Aufgaben der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz) wahr. Demgemäß sind hier hohe Sicherheitsanforderungen an eine funktionsfähige Funkinfrastruktur definiert und entsprechend einzuhalten.

Wesentliche Einsatzmittel des Digitalfunk BOS im Verbund sind mobile Endgeräte und Einsatzleitstellen (taktisch-technische Betriebsstellen). Mobile Endgeräte sind im Digitalfunk BOS insbesondere Handsprechfunkgeräte (HRT) und Fahrzeugfunkgeräte (MRT).

Die reibungslose und störungsfreie Funkinfrastruktur ist zwingende Voraussetzung für die Alarmierung und Kommunikation im Einsatzfall und somit maßgeblich für den Schutz der Bevölkerung vor Brandgefahren, vor Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, sowie bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (§ 1 BHKG) und der Notfallrettung (§1 RettG). Sie muss unter Beachtung der Vorgaben des Landes NRW im zuvor zitierten Nutzerhandbuch sichergestellt werden. U.a. sind maßgeblich:

- Die verschlüsselte Kommunikation (Funkschnittstellenverschlüsselung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Authentisierung)
- Die verbindlichen Parametrierungsvorgaben des Landes mit Musterprogrammiervorgaben
- Organisatorisch/ technische Vorkehrungen bei Lagen (Funkschutzmaß-nahmen)

Bei Betrieb von digitalen Funkgeräten verschiedener Hersteller in der gleichen Funkinfrastruktur unter Beachtung der Vorgaben des Landes NRW bestehen jedoch erhebliche Sicherheitsrisiken, die zur Erfüllung der Pflichtaufgaben gem. § 1 BHKG nicht hinnehmbar sind.

Vorliegend handelt es sich nämlich nicht um eine unidirektionale Alarmierung durch die Leitstelle an die Einsatz- und Führungskräfte (wie etwa bei der Alarmierung über Funkmeldeempfänger), sondern um eine komplexe Kommunikationsstruktur, die multidirektional zwischen

- Leitstelle und Einsatzfahrzeugen vor Ort
- Leitstelle und Einsatzleitung vor Ort
- Leitstelle und Einsatzkräften
- Einsatzleitung und Einsatzkräften
- Einsatzfahrzeugen untereinander
- sowie aller Einsatzbeteiligten untereinander

funktionieren muss.

Dies bedingt unweigerlich die technische Kompatibilität der verwendeten Geräte.

Darüber hinaus und hier ausschlaggebend ist es allerdings erforderlich, dass die Funkgeräte von allen Einsatzkräften eindeutig und zweifelsfrei bedient werden können. Im Einsatzfall ist es fatal, wenn aufgrund der Verwendung von Geräten verschiedener Hersteller die Bedienung unterschiedlich ist (Umschaltung der Funkkanäle, Umschaltung zwischen den einprogrammierten Funkgruppen).

Dies ist umso bedeutender in dem Fall, in dem sich eine Einsatzkraft vor Ort während des Einsatzes auf die Bedienung eines Gerätes eines anderen Herstellers umstellen muss (z.B. durch Zuordnung zu einer anderen taktischen Einheit im Einsatzverlauf mit funktechnischer Ausstattung eines anderen Herstellers).

Für den Einsatzbetrieb (und damit auch für den Übungsbetrieb) ist daher die technische Betriebssicherheit (Zusammenspiel der genannten Komponenten) und die Ausschaltung von Sicherheitsrisiken durch Bedienfehler zwingend sicherzustellen. Zwar ist, unabhängig von dem noch zu betrachtenden erheblichen zusätzlichen Aufwand, eine Schulung und Einweisung auf die Gerätelinie eines anderen Herstellers möglich. Ein Restrisiko für eine möglicherweise folgenreiche Fehlbedienung oder Bedienungsunsicherheit bleibt dann aber immer bestehen. Dies lässt sich nur durch Verwendung einheitlicher digitaler Funkgeräte eines Herstellers ausschließen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026-04/172
Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH
DE257632786
Mittleres Unternehmen
Haferlandweg 18
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

136.123,62
EUR

Angaben zum Angebot

1 - 20453824