Beschaffung von 40 digitalen Handfunkgeräten und 9 digitalen Fahrzeugfunkgeräten z...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ordnungsamt
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
submission@stadt.hamm.de
+49 2381 17 9850

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
05915-31001-76
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
DEA54
Frau Hilgenstein
submission@stadt.hamm.de
+49 2381-179850
+49 2381-172852
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32270000-6
32344000-6
32230000-4
32344200-8
32344210-1
32344220-4
32344230-7
32344250-3
32352100-6
32530000-7
32533000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von 40 digitalen Handsprechfunkgeräten und 9 digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeuge des Ordnungsamtes der Stadt Hamm.

Das Ordnungsamt der Stadt Hamm ist für die Sicherstellung der Sicherheit und Ordnung zuständig. Hierzu gehört auch die flächendeckende und sichere Kommunikation mittels Digitalfunk. Dies gilt nicht nur für die Einsatztätigkeit des Ordnungsamtes Hamm, sondern ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei Großschadenslagen und Katastrophen.

Gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 BDBOS (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) dürfen im Digitalfunk BOS nur von der Bundesanstalt zertifizierte Endgeräte eingesetzt werden. Demgemäß hat die BDBOS lt. § 9 Abs. 6 S. 2 ZertV lediglich digitale Fahrzeugfunkgeräte der Hersteller Sepura und Motorola zertifiziert. Somit lässt auch das Land NRW ausschließlich Digitalfunk-Endgeräte der Hersteller Motorola und Sepura zur Verwendung im Digitalfunk BOS zu.

Die Stadt Hamm hat das Angebot der Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, Haferlandweg 18 in 48155 Münster angenommen und nach Ablauf der Frist der freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB den Vertrag geschlossen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es ist beabsichtigt, insgesamt 40 HRT und 9 noch nicht (komplett) umgerüsteten Fahrzeuge mit digitalen Fahrzeugfunkgeräten (MRT) auszustatten bzw. den noch erforderlichen Endausbau vorzunehmen.

Der digitale Funkverkehr stellt eine komplexe technisch zusammenhängende Kommunikationsstruktur dar. Im Einsatz muss die Kommunikation multidirektional zwischen der Leitstelle, den Fahrzeugen und Einsatzkräften am Einsatzort, zwischen den Einsatzfahrzeugen sowie den Einsatzbeteiligten untereinander erfolgen.
Im Einsatzbetrieb ist die technische Funktion und Kompatibilität (Zusammenspiel der genannten Komponenten) zwingend sicherzustellen, da ansonsten der Schutz von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm sowie erheblicher Sachwerte gefährdet ist.

Darüber hinaus unterscheiden sich Funkgeräte unterschiedlicher Hersteller in der Bedienung. Auch dies stellt im Einsatzfall ein Sicherheitsrisiko mit den vorstehend genannten erheblichen Auswirkungen dar.

Zur Vermeidung dieser Sicherheitsrisiken ist daher neben der technischen Kompatibilität der Geräte untereinander insbesondere die einheitliche Bedienbarkeit der Geräte für die am Einsatz beteiligten Kräfte essentiell. Dies lässt sich nur mit der Verwendung von digitalen Funkgeräten eines Herstellers sicherstellen. Der Einsatz von Geräten verschiedener Hersteller erfordert neben einer zusätzlichen Einweisung aller Einsatzkräfte von Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hamm auch die Vorhaltung zusätzlicher technischer Infrastruktur (u.a. Leitstelle, Programmierung der Geräte, etc.). Dies würde somit auch einen immensen und letztlich nicht vertretbaren Umstellungsaufwand darstellen.

Bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst der Stadt Hamm werden derzeit bereits über 600 digitale Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt. Beim Ordnungsamt der Stadt Hamm werden derzeit keine digitalen Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt.

Für diese Geräte besitzt die Fa. Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH das europaweite Alleinvertriebsrecht für Deutschland. Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen soll daher die Beschaffung der zusätzlichen Handsprechfunkgeräte und Fahrzeugfunkgeräte gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i.V.m. § 14 Abs. 6 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen bei der Fa. Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, Haferlandweg 18, 48155 Münster, erfolgen.

Umfang der Auftragsvergabe

51.135,39
EUR
51.135,39
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
23.07.2025
31.10.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065
Hamm
Deutschland
DEA54

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Nur ein Anbieter

Zuschlagskriterium

Preis
100% Preis

100% Preis

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Für diese Geräte besitzt die Fa. Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH das europaweite Alleinvertriebsrecht für Deutschland. Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen soll daher die Beschaffung der zusätzlichen Handsprechfunkgeräte und Fahrzeugfunkgeräte gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i.V.m. § 14 Abs. 6 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen bei der Fa. Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, Haferlandweg 18, 48155 Münster, erfolgen.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

458510-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
0
0

Größe der Unternehmen

1
1
0
0

Herkunft der Unternehmen

1
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

51.260,59
EUR
51.260,59
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

VgV/EU/A/24/011
Lieferung digitalen Handfunkgeräten und digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeugen des Ordnungsamtes der Stadt Hamm
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Selectric Digitalfunk- Systeme NRW GmbH
DE257632786
Mittleres Unternehmen
Haferlandweg 18
48155
Münster
Deutschland
DEA33
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

23.07.2025
23.07.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

51.135,39
EUR

Angaben zum Angebot

OV256005390
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung