Es ist beabsichtigt, insgesamt 40 HRT und 9 noch nicht (komplett) umgerüsteten Fahrzeuge mit digitalen Fahrzeugfunkgeräten (MRT) auszustatten bzw. den noch erforderlichen Endausbau vorzunehmen.
Der digitale Funkverkehr stellt eine komplexe technisch zusammenhängende Kommunikationsstruktur dar. Im Einsatz muss die Kommunikation multidirektional zwischen der Leitstelle, den Fahrzeugen und Einsatzkräften am Einsatzort, zwischen den Einsatzfahrzeugen sowie den Einsatzbeteiligten untereinander erfolgen.
Im Einsatzbetrieb ist die technische Funktion und Kompatibilität (Zusammenspiel der genannten Komponenten) zwingend sicherzustellen, da ansonsten der Schutz von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm sowie erheblicher Sachwerte gefährdet ist.
Darüber hinaus unterscheiden sich Funkgeräte unterschiedlicher Hersteller in der Bedienung. Auch dies stellt im Einsatzfall ein Sicherheitsrisiko mit den vorstehend genannten erheblichen Auswirkungen dar.
Zur Vermeidung dieser Sicherheitsrisiken ist daher neben der technischen Kompatibilität der Geräte untereinander insbesondere die einheitliche Bedienbarkeit der Geräte für die am Einsatz beteiligten Kräfte essentiell. Dies lässt sich nur mit der Verwendung von digitalen Funkgeräten eines Herstellers sicherstellen. Der Einsatz von Geräten verschiedener Hersteller erfordert neben einer zusätzlichen Einweisung aller Einsatzkräfte von Ordnungsamt, Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hamm auch die Vorhaltung zusätzlicher technischer Infrastruktur (u.a. Leitstelle, Programmierung der Geräte, etc.). Dies würde somit auch einen immensen und letztlich nicht vertretbaren Umstellungsaufwand darstellen.
Bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst der Stadt Hamm werden derzeit bereits über 600 digitale Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt. Beim Ordnungsamt der Stadt Hamm werden derzeit keine digitalen Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt.
Für diese Geräte besitzt die Fa. Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH das europaweite Alleinvertriebsrecht für Deutschland. Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen soll daher die Beschaffung der zusätzlichen Handsprechfunkgeräte und Fahrzeugfunkgeräte gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i.V.m. § 14 Abs. 6 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen bei der Fa. Selectric Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, Haferlandweg 18, 48155 Münster, erfolgen.