Mit dem aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm (NVP 2023; s. Anlage) wurde der Aufbau eines On-Demand-Verkehrs mit folgenden Rahmenbedingungen beschlossen:
- Der ODV soll am Wochenende den Lückenschluss zwischen Nacht- und Tagverkehr ermöglichen sowie werktags im Frühverkehr vor Betriebsbeginn der Buslinien als Zubringer zum Hauptbahnhof fungieren.
- Der Betrieb soll nicht mit einer eigenen Fahrzeugflotte erfolgen, sondern die freien Kapazitäten des Taxi- und Mietwagengewerbes nutzen (ODV- bzw. ÖPNV-Taxi).
- Für die Tarifgestaltung wurde ein luftlinienbasierter Tarif vorgesehen, angelehnt an dem bestehenden VRR-ODV Tarif. Im Betriebskonzept soll ein angemessenes Preisniveau für den ODV gefunden werden, welches zwischen dem in Hamm geltenden Westfalentarif und dem Taxitarif liegt.
- Der ODV soll als integraler Bestandteil des ÖPNV durch den Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Hamm (VBH) organisiert und finanziert werden.
Als nächster Verfahrensschritt soll durch ein Fachplanungsbüro das konkrete Betriebskonzept als Grundlage für die Ausschreibung des ODV erarbeitet werden.
Die Beauftragung des Büros erfolgt durch die Stadt Hamm; das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung der Vergabe.
Das Betriebskonzept soll folgende Schwerpunkte abdecken:
- Konkretisierung des Verkehrsangebots (u.a. Bediengebiet, Betriebszeiten und maximale Wartezeit);
- Vorgaben zur Fahrzeugqualität, Service und Fahrpersonal;
- Technische Vorgaben für das Buchungs-, Dispositions- und Verwaltungssystem;
- Vorgaben zum Beförderungstarif sowie zur Einnahmeaufteilung zwischen Auftraggeber (VBH) und Auftragnehmer (Verkehrsdienstleister);
- Auswahl des geeigneten Vergabeverfahrens (ODV-Taxi oder ÖPNV-Taxi) und Erstellung der entsprechenden Vergabeunterlagen;
- Abschätzung der zu erwartenden Betriebskosten, Einnahmen und Defizite.
Bei der Erarbeitung des Konzepts sind die aktuellen Entwicklungen zur Schaffung einheitlicher Standards auf Landesebene vorrangig zu prüfen und zu berücksichtigen (u.a. einheitlicher On-Demand-Tarif; Ridepooling-Plattform etc.).
Für die geplante Beauftragung von Taxi- und Mietwagenunternehmen sind folgende Vergabeverfahren zu bewerten:
- Ausschreibung der Leistungen (ODV-Taxi-Modell)
- Bereitstellung der App und des Buchungssystems durch den VBH mit Erteilung von Zugangsrechten an die Taxiunternehmen (ÖPNV-Taxi-Modell).
Für das vom Gutachter empfohlene und mit Stadt und VBH abgestimmte Verfahren sind die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten.
Für die Nutzung und Verwaltung des ODV bedarf es entsprechender Buchungs- und Dispositions- und Verwaltungssysteme. Zudem muss festgelegt werden, ob die Buchung ausschließlich per App oder auch telefonisch (Taxizentrale; Call-Center) erfolgen kann