Wechsel / Montage von modernen Messeinrichtungen, intelligenten Messsystemen, Gas- & Wasserzählern sowie die Überprüfung Gas Hausanschlüsse und Sperrungen.
Die Dortmunder Netz GmbH (Auftraggeber), im Folgenden weiter DONETZ, schreibt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 sowie zwei Optionszeiträumen 01.01.2029 bis 31.12.2029 und 01.01.2030 bis 31.12.2030 die Dienstleistungen zum Austausch mechanischer / elektronischer Zähler im Zuge des gesetzlichen Eichaustausches und Austausch im Fehlerfall einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, insbesondere Bereitstellung der Transportmittel und des Transports der Zähler vom und zum Zählerlager aus.
Verlängerungsoption für zweimal 1 Jahr.
Für die Wertung der Angebote, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden als Zuschlagskriterien die Angebotspreise zu 100% über das ausgeschriebene Mengengerüst für das erste Vertragsjahr herangezogen.
Es wird ein EU-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 15 SektVO durchgeführt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
Gem. §51 Absatz 2 SektVO
Der nachgewiesene Jahresgesamtumsatz (netto) durch in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Teilnahmefrist muss mind. EUR 500.000 pro Jahr betragen.
Der Nachweis zur Erfüllung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt durch die Vorlage von mindestens einer Referenz je Leistungsmodul, für das ein Angebot abgegeben wird als formlose Anlage in der Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit. Als vergleichbare Referenzen gelten bisher erbrachte Leistungen ähnlichen Umfangs aus den letzten drei Geschäftsjahren. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Eigenerklärung, dass geeignete Transportmittel bereitstehen und über einen Wetterschutz verfügen. Der sichere Transport der Zähler (Strom-, Gas-, Wasser-, Basiszähler, Smart Meter Gateway) sowie Gas-Druckregelgeräte muss gemäß den technischen Anforderungen gewährleistet sein
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Durchführung der beauftragten Arbeiten ausschließlich Personal mit gültiger Arbeitserlaubnis einsetzt.
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer ausschließlich Facharbeiter mit der entsprechenden spartenspezifischen Berufsausbildung einsetzt. Als Mindestvoraussetzung in Bezug auf die berufliche Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers gelten die folgenden Mindestanforderungen:a) Strom: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) - Arbeiten unter Spannungb) Gas: Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Gaszählerwechsel, Arbeiten an Gasmesseinrichtungen und Gas-Druckregelgeräten im Bereich von Gasanlagen gemäß TRGIc) Wasser: Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Wasserzählerwechsel, Arbeiten an Wassermesseinrichtungen und Sicherungseinrichtungen der Wasserversorgungsunternehmen gemäß TRWId) Sperrgeschäft: Es gelten die genannten Qualifikationen wie im Strom
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer nur Personal mit Mobilitätsnachweis (Führerschein, Kraftfahrzeug) sowie telefonischer Erreichbarkeit (Mobiltelefon, Telefonnummer) einsetzt und diese Nummer im Auftragsfall dem Auftraggeber weitergibt
Eigenerklärung Der Auftragnehmer hat die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten und dies durch monatliche Überprüfungen und lückenlose Dokumentation der Nachunternehmer sicherzustellen. Auf Verlangen sind Nachweise, einschließlich sozialversicherungsrechtlicher Unterlagen, vorzulegen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Schäden und Kosten frei, die aus Verstößen gegen AEntG oder MiLoG entstehen.
Der AN erfasst hierzu die Leistungen im Extranet. Die Leistungen werden per Gutschrift abgerechnet. Abschlagszahlungen bzw. Teilaufmaße werden innerhalb 21 Tagen, Schlusszahlung innerhalb 30 Tagen jeweils netto Kasse gezahlt.
Entfällt.