1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Abs. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Sektorentätigkeiten im Bereich Verkehrsleistungen (Sektorentätigkeit nach §1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der
Auftraggeber führt eine national öffentliche Ausschreibung gemäß VOB durch.
2. Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter dem angegebenen Link, siehe: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDFDG3M/documents downloadbar.
Die Angebote sind bis zu der genannten Frist über den Vergabemarktplatz digital einzureichen und zusätzlich über das DSW21-eigene Ausschreibungstool Extranet einzureichen.
Nach Freischaltung eines Bewerbers auf dem Vergabemarktplatz erhält der Bewerber eine zusätzliche Aufforderung zur Angebotsabgaben via Extranet.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers hinzuzufügen.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Angeboten sowie die Teilnahme an dem Vergabeverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
5. Die Vordrucke sind zu verwenden, auszufüllen und einzureichen. Es ist zu beachten, dass ggf. darüber hinaus Unterlagen selbst zu erstellen und beizubringen sind, damit das Angebot als vollständig bewertet werden kann.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten
Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
9. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gern. § 1 2 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. Ziffer IV.3.4) gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. Ziffer IV.3.4) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen bei
der Vergabekammer eingereicht werden.