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Verfahrensangaben

DEW21; Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS)

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.03.2026
30.03.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
DE 162678188
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135
Dortmund
Deutschland
DEA52
Vergabestelle
stefan.mager@luther-lawfirm.com
0201922024014
02019220110

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
0251 411-1604
0251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72260000-5
72263000-6
72268000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die DEW21 verfolgt künftig einen datenplattformzentrierten Ansatz, bei dem eine zentrale, skalierbare und hochflexible Planungsplattform das Herzstück aller Planungs-, Prognose- und Reporting-prozesse bildet. Integrierte Fachmodule (Controlling, Liquidität, Netz, Vertrieb, usw.) werden dieser Datenplattform untergeordnet und über standardisierte, bidirektionale Schnittstellen angebunden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel der Beschaffung ist sowohl die Ablösung des bestehenden BI-Systems als auch bisher autark betriebene Insellösungen mit der Gesamtplanung optimaler zu verbinden. Die Planungs- und Prognoseplattform fungiert hierbei als verbindendes Element um sämtliche Planungs-, Prognose- und Reportingmodule konsistent zu unterstützen.

Die Planungs- und Prognoseplattform soll insbesondere folgende Funktionen erfüllen:

- Zentrale Speicherung, Harmonisierung und Provisionierung aller relevanten Daten (Plan, Ist, Prognose)
- Bidirektionale Anbindung an moderne Cloud-Datenplattformen wie Snowflake
- Flexible Integration von Modulen (Controlling, Liquidität, Netz, Vertrieb, ...).
- Sicherstellung einer einheitlichen Datenlogik und Governance.

Erwartet wird darüber hinaus, dass vorkonfigurierte Best-Practice-Module als Startpunkt im Rahmen der Implementierung eingebracht werden und diese gemeinsam mit DEW21 zielgerichtet anpasst werden können. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht allein auf dem Standardprodukt, sondern auf der qualitätsgesicherten Modellierung, der Integration (ETL/Schnittstellen) sowie der Befähigung von Power Usern zur eigenständigen Weiterentwicklung sowie Administrierung des Systems.

Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Vgl. Ziff. 4.4.1 des Vertrages: Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.

Hinweis: Der abzschließende Vertrag hat keine Laufzeitbegrenzung. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Anzahl der maximalen Verlängerungen ist insofern nur systembedingt und nicht bindend.

10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Zuschlagskriterium

Qualität
Erweiterte Richtwertmethode

Angebote werden nach der erweiterten Richtwertmethode bewertet. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Es wird auf die Überprüfungsklausel für die Beauftragung weiterer Module im Vertrag unter Ziff. 17.8 verwiesen:

a) Der Auftraggeber ist berechtigt entsprechend der Regelungen der Ziffer 17 EVB-IT System-AGB die Bereitstellung, Implementierung und entsprechendes Customizing weiterer Module für die Planungs- und Prognoseplattform zu beauftragen. Als weitere Module gelten insbesondere die in Anlage Nr. 2 initial beschriebenen Module "Netzmodul" und "Vertriebsmodul". Darüber hinaus besteht ein entsprechendes Beauftragungsrecht für gleichartige Module der Planungs- und Prognoseplattform.
b) Abweichend von 17.1 EVB-IT System AGB ist die Nutzung des "Muster 3 - Änderungsverfahren EVB-IT Systemvertrag" nicht zu verwenden. Die Parteien werden sich über ein abweichendes zu verwendendes Dokument einigen.
c) Die Vergütung der Implementierungs- und Customizingleistungen für weitere Module erfolgt gemäß an vereinbarten Stundensätzen gemäß Anlage Nr. 3.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der SektVO. Das Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 13 Abs. 1 SektVO als Regelverfahren zulässig. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Die Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags wurde nach § 15 Abs. 2 S. 2 SektVO auf 15 Tage verkürzt.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des Sektorenauftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

5. Der Sektorenauftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen sowie - falls zutreffend - die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDFDGRS

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen.

Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Klarstellung:

Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeits-bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 S. 2 SektVO).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden;

3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen.

4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.

5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.

6. Eigenerklärung zum LkSG. Hierfür ist das Formular V zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

7. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten:

Ein Gesamtumsatz von mindestens 2 Mio. EUR EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

8. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu (i) Hauptsitz des Unternehmens, (ii) Gründungsjahr, (iii) Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit, (iv) Standorten, von denen aus der Auftrag umgesetzt werden würde.

Hierzu ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden sowie ein eigens zu erstellendes Organigramm zu erstellen. Soweit erforderlich, sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen zu erstellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

9. Es müssen Eigenerklärungen über mindestens zwei Unternehmensreferenzen eingereicht werden. Die Referenz muss jeweils folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:

a) Bereitstellung und Betrieb einer Plattform für Planung, Budgetierung, Prognose und Reporting als SaaS, insb. im Finanzwesen (GuV, Cashflow und Bilanz);

b) Im Rahmen der Implementierung erfolgte die Anbindung der Plattform an mindestens eine Datenquelle bzw. ein Vorsystem über Standard- und/oder Individual-Connectoren. Die angebundenen Datenplattformen und/oder ERP-Systeme sind konkret zu benennen;

c) Umsetzung muss innerhalb eines großen oder mittelständischen Unternehmens erfolgt sein (User-Anzahl mind. 50);

d) Die Bereitstellung der Software darf nicht länger als 3 Jahre zurück liegen und das System muss mind. seit einem Jahr produktiv genutzt werden bzw. genutzt worden sein. Maßgeblich ist das Datum des Go-Live;

e) Der Referenzauftrag muss ferner die Erbringung von Supportleistungen und die Durchführung von Wartungen und Updates umfasst haben.

Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

f) Informatorisch mitzuteilen: Erfüllt die Software folgende Funktionalitäten, die im Rahmen des Referenzprojekts nachweislich im produktiven Einsatz waren:

- Selfservice-Administration
- Performante Datenverarbeitung

Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Projektzeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon, Mail). Hierzu ist das Formular VIII.1 "Unternehmensreferenzen Einführung und Betrieb einer Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS) zu verwenden und ggf. zu vervielfältigen.

Mindestanforderungen: Die unter den Ziff. a) - e) genannten Anforderungen sind kumulativ nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Die Anzahl der über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Unternehmensreferenzen Einführung und Betrieb einer Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS) ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
45,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

10. Es müssen Eigenerklärungen über mindestens zwei Unternehmensreferenzen eingereicht werden. Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:

a) Konzeption, Konfiguration und Einführung standardisierter und/oder kundenspezifischer Module
b) Die Umsetzung erfolgte innerhalb eines großen oder mittelständischen Unternehmens
c) Die Implementierung der Module darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen (ab dem Zeitpunkt der EU-weiten Bekanntmachung)

Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

d) Die Implementierungsdauer ist informatorisch anzugeben (Zeitpunkt ab Auftragserteilung bis zum Go-Live)
e) Informatorisch: Bitte beschreiben Sie, welche Tätigkeiten die Implementierungsleistungen umfassten (insbesondere konzeptionell, technisch und organisatorisch). Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, wie ist ein Wissenstransfer sichergestellt worden?

Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Projektzeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon, Mail). Hierzu ist das Formular VIII.2 Implementierungsleistungen im Zusammenhang mit einer Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS) zu verwenden und ggf. zu vervielfältigen.

Mindestanforderungen: Die unter den Ziff. a) - c) genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Die Anzahl der über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Unternehmensreferenzen Implementierungsleistungen im Zusammenhang mit einer Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS) ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Hinweis: Für die Unternehmensreferenzen "Einführung und Betrieb einer Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS) (Formular VIII.1) und "Implementierungsleistungen im Zusammenhang mit einer Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS)" (Formular VIII.2) kann jeweils dasselbe Referenzprojekt eingereicht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

11. Der vorgesehene Projektleiter und stellv. Projektleiter sind im Formular IX "Projektleitung" zu benennen.

12. Es muss eine Eigenerklärung über mindestens eine persönliche Referenz des Projektleiters eingereicht werden. Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:

Projektleitung über:
a) Bereitstellung und Betrieb einer Plattform für Planung, Budgetierung, Prognose und Reporting als SaaS, insb. im Finanzwesen (GuV, Cashflow und Bilanz);

b) Im Rahmen der Implementierung erfolgte die Anbindung der Plattform an mindestens eine Datenquelle bzw. ein Vorsystem über Standard- und/oder Individual-Connectoren. Die angebundenen Datenplattformen und/oder ERP-Systeme sind konkret zu benennen;

c) Umsetzung muss innerhalb eines großen oder mittelständischen Unternehmens erfolgt sein (User-Anzahl mind. 50)

d) Die Bereitstellung der Software darf nicht länger als 3 Jahre zurück liegen und das System muss mind. seit einem Jahr produktiv genutzt werden bzw. genutzt worden sein. Maßgeblich ist das Datum des Go-Live.

e) Der Referenzauftrag muss ferner die Erbringung von Supportleistungen und die Durchführung von Wartungen und Updates umfasst haben.

f) Der Referenzauftrag umfasste die Konzeption, Konfiguration und Einführung standardisierter und/oder kundenspezifischer Module

Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

g) Informatorisch mitzuteilen: Erfüllt die Software folgende Funktionalitäten, die im Rahmen des Referenzprojekts nachweislich im produktiven Einsatz waren:

- Selfservice-Administration
- Performante Datenverarbeitung

h) Die Implementierungsdauer ist informatorisch anzugeben (Zeitpunkt ab Auftragserteilung bis zum Go-Live)

i) Informatorisch: Bitte beschreiben Sie, welche Tätigkeiten die Implementierungsleistungen umfassten (insbesondere konzeptionell, technisch und organisatorisch). Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, wie ist ein Wissenstransfer sichergestellt worden?

Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Projektzeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon, Mail). Hierzu ist das Formular IX Projektleitung zu verwenden und ggf. zu vervielfältigen.

Mindestanforderungen: Die unter den Ziff. a) - f) genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular X zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" (Nrn. 1 bis 6) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.

Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (ii) Die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien" dort unter "Referenzen zu bestimmten Lieferleistungen" (Nrn. 9 und/oder 10 und/oder 11/12) sowie (iii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien" Unterabschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 6) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iv) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.

Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittlicher Jahresumsatz" (Nr. 8), (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 6) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.

Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Reduzierungskriterien:

Sofern unter der "Art der Gewichtung" auf die "Gewichtung (Punkte, genau)" verwiesen wird, wird klargestellt, dass es sich dabei um die Höchstpunktzahl handelt, die ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft in diesem Eignungskriterium erhalten kann. Daraus ergeben sich folgende Reduzierungskriterien:

1. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel, bezogen auf den Gesamtumsatz (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden) ).

2. Anzahl der über die Mindestanforderungen hinaus eingereichten Unternehmensreferenzen im Formular VIII.1 (insgesamt können maximal 45 Punkte erreicht werden).

3. Anzahl der über die Mindestanforderungen hinaus eingereichten Unternehmensreferenzen im Formular VIII.2 (insgesamt können maximal 45 Punkte erreicht werden).

Die jeweiligen Wertungspunkte werden zu einer Gesamtpunktanzahl (maximal 100 Punkte) addiert. Näheres ist der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Diese ist unten o.g. Link abrufbar.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung