Betrieb von Leuchtstellen der Straßenbeleuchtung sowie Neubau von Spezialmasten für Ladeeinrichtungen in Dortmund zur Vergabe des Straßenbeleuchtungsvertrags 2025 der Stadt Dortmund in drei Losen: - Los 1 - Betrieb und Instandhaltung Nord - Los 2 - Betrieb und Instandhaltung Süd- Los 3 - Betrieb und Instandhaltung Mitte sowie Neubau Laternenmaste für Ladeeinrichtungen
1. Für die Vergabe des Betriebs und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen sowie des Aufbaus von Spezialmasten für Ladeeinrichtungen in Dortmund werden Rahmenverträge geschlossen. Die vom Auftragnehmer (AN) umzusetzende Leistung umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung der einwandfreien Betriebsfunktionen der Anlagen.
2. Der Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung bezieht sich auf die vorhandenen ca. 55.000 Leuchtstellen (48.000 LED, 7.000 konventionell; Lichtpunkthöhen 3,7 m bis 15 m) in Dortmund und umfasst alle notwendigen Arbeiten, unter anderem die Entstörung, Inspektion und Wartung, die Beseitigung von Unfall- und sonstigen Schäden, sowie der Austausch der Steuerungstechnik.
3. Neben den Leuchtstellen umfasst der Betrieb auch ca. 350 Maststeckdosen, ca. 350 Gateways, ca. 99 Info-/Dialogdisplays, ca. 320 Schaltstellen, ca. 200 Schaltschränke und ca. 3 Schalthäuser für Tunnelanlagen.
4. Der Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung werden in drei Lose aufgeteilt. - Los 1: Gebiet Nord mit etwa 19.000 Leuchtstellen - Los 2: Gebiet Süd mit etwa 21.000 Leuchtstellen- Los 3: Gebiet Mitte mit etwa 15.000 Leuchtstellen plus Seilanlagen stadtweitZusatzeinrichtungen (Ziffer 3) verteilen sich in etwa gemäß des Mengenverhältnisses der Leuchtstellen auf die drei Lose bzw. Gebiete.
Die Rahmenverträge sollen über acht Jahre, mit Option zur Verlängerung von sieben Mal um jeweils ein weiteres Jahr, abgeschlossen werden. Die Gesamtlaufzeit nach Verlängerungen beträgt demnach maximal 15 Jahre
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Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
Nach § 51 der Sektorenverordnung (SektVO) dürfen Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- und leistungsbezogene Unterlagen von Bietern nachfordern.
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
- Formular I: Ausgefüllte und von allen Mitgliedern gegengezeichnete Bietergemeinschaftserklärung (nur bei Teilnahme als Bietergemeinschaft erforderlich) - Formular II: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB- Formular III: Erklärung zu § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetz - Formular IV: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 (Russlandsanktion) - Formular V: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Eignungsvoraussetzung ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, für die von der Leistungsbeschreibung umfassten Tätigkeiten. Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung. Auf Verlangen des Auftraggebers im Rahmen der Angebotsprüfung ist ein Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Das Original ist auf Verlangen vorzulegen.Hinweis: Zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns muss die Betriebshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.- Formular VI: Jahresumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Der Bieter hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen. Um die Eignung für den ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen, muss der jeweilige Jahresumsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. 100.000 EUR betragen- Formular VII: Eigenerklärung zum Unternehmen
- Formular VIII: Ausgefülltes Formular Bieter-Referenzliste je Los - Formular IX - XI: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (nur bei Bedarf erforderlich) Einzelbietern und Bietergemeinschaften steht die Möglichkeit der Eignungsleihe unter den gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. § 47 VgV) offen. Zum Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, kann beispielsweise eine Verpflichtungserklärung entsprechend dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Muster verwendet werden.- Formular XII: Eigenerklärung Eintrag in Berufs- und Handelsregister Der Bieter muss in das Berufs- und Handelsregister eingetragen sein. Bieter aus EU-Mitgliedstaaten müssen eine Eintragung in einem vergleichbaren Register des Mitgliedsstaates ihres Sitzes vorweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
Die Leistungen werden per Gutschrift abgerechnet.Hierzu ist zwingend die Leistungserfassung durch den Auftragnehmer in unserem Online-System "Extranet für Dienstleister" erforderlich.Abschlagszahlungen bzw. Teilaufmaße werden innerhalb 21 Tagen, Schlusszahlung innerhalb 30 Tagen jeweils netto Kasse gezahlt.Wird vertraglich vereinbart, dass im Gutschriftenverfahren über eine Leistungserfassung im Extranet abgerechnet wird, dann gelten folgende Bedingungen nicht:Punkt 7 Satz 1 der "Allgemeinen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen" und der Satz "Bitte schicken Sie Ihre Rechnungen im PDF-Format an: ...".
- Formular I: Ausgefüllte und von allen Mitgliedern gegengezeichnete Bietergemeinschaftserklärung (nur bei Teilnahme als Bietergemeinschaft erforderlich) - Formular II: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB- Formular III: Erklärung zu § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetz - Formular IV: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 (Russlandsanktion) - Formular V: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Eignungsvoraussetzung ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, für die von der Leistungsbeschreibung umfassten Tätigkeiten. Der Nachweis erfolgt über Eigenerklärung. Auf Verlangen des Auftraggebers im Rahmen der Angebotsprüfung ist ein Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Das Original ist auf Verlangen vorzulegen
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Eine losweise Vergabe behalten wir uns vor. Ein Bieter kann maximal für zwei Lose den Zuschlag erhalten.