Y-Weichen Stammstrecke H-Bahn
Die H-Bahn (Hängebahn) ist ein vollautomatisches und begleiterloses Nahverkehrssystemmit einem Fahrweg aus Stützen und Trägern in Stahlbauweise. Die Fahrwegträgersind als unten geschlitzter Hohlkasten ausgeführt. Die Untergurte im Innerndes Hohlkastens bilden die Laufflächen für die Tragräder der Fahrwerke derKabinen und werden gleichzeitig als Bremsflächen für die unten und oben an denUntergurten angreifenden mechanischen Bremsen genutzt.Die Stegbleche der Fahrbahnträger übernehmen die Spurführung der Fahrwerke.Die H-Bahn-Weiche besteht aus dem Weichenträger und der eingebauten Weichenstelleinrichtung.Die Geometrie wird von der Trassierung bestimmt.Im Innern des Weichenträgers wird die Weichenstelleinrichtung eingebaut. Der Antriebder Stelleinrichtung ist auf dem Obergurt angeordnet.Es werden die zwei Y-Weichen der Stammstrecke getauscht, WE01.02 (TrägerFA01TR024) und WE04.01 (Träger FA04TR056). Beide Weichen sind baugleich.Die Fertigung der Weichenträger und der Stelleinrichtungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Zu den Leistungen gehören die Lieferung und Montage, sowie die Demontage und Entsorgung der Bestandsweichen. Weiterhin sind die Abdeckung des Weichenantriebs und die Schutzgeländer für die Weichenbegehung zu fertigen und zu montieren.
Die Dokumente >Anlage 1 Plansatz Weichenträger Y-Weichen>, >Anlage 2 Plansatz Weichenstelleinrichung Y-Weichen< und >Anlage 3 Plansatz Trägerübergänge Y-Weichen< wird aus Gründen des Geheimnisschutzes erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe jenen Teilnahmeantragstellern zur Verfügung gestellt, die ihre Eignung nachgewiesen haben.
Die H-Bahn (Hängebahn) ist ein vollautomatisches und begleiterloses Nahverkehrssystemmit einem Fahrweg aus Stützen und Trägern in Stahlbauweise. Die Fahrwegträgersind als unten geschlitzter Hohlkasten ausgeführt. Die Untergurte im Innerndes Hohlkastens bilden die Laufflächen für die Tragräder der Fahrwerke derKabinen und werden gleichzeitig als Bremsflächen für die unten und oben an denUntergurten angreifenden mechanischen Bremsen genutzt.Die Stegbleche der Fahrbahnträger übernehmen die Spurführung der Fahrwerke.Die H-Bahn-Weiche besteht aus dem Weichenträger und der eingebauten Weichenstelleinrichtung. Die Geometrie wird von der Trassierung bestimmt. Im Innern des Weichenträgers wird die Weichenstelleinrichtung eingebaut. Der Antrieb der Stelleinrichtung ist auf dem Obergurt angeordnet. Es werden die zwei Y-Weichen der Stammstrecke getauscht, WE01.02 (Träger FA01TR024) und WE04.01 (Träger FA04TR056). Beide Weichen sind baugleich. Die Fertigung der Weichenträger und der Stelleinrichtungen sind Gegenstand dieserAusschreibung. Zu den Leistungen gehören die Lieferung und Montage, sowie die Demontage und Entsorgung der Bestandsweichen.Weiterhin sind die Abdeckung des Weichenantriebs und die Schutzgeländer für die Weichenbegehung zu fertigen und zu montieren.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig.
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) durch.2. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind unter dem angegebenen Link downloadbar. Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist über den Vergabemarktplatz digital einzureichen.3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.5. Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der Aufteilung des Auftrages in weitere Teillose ab.6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.