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Verfahrensangaben

DEW21; Planungs- und Prognoseplattform inkl. Module (SaaS) - Angebotswettbewerb

VO: SektVO Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
DE 162678188
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135
Dortmund
Deutschland
DEA52
Vergabestelle
stefan.mager@luther-lawfirm.com
0201922024014
02019220110

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
0251 411-1604
0251 411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72260000-5
72263000-6
72268000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die DEW21 verfolgt künftig einen datenplattformzentrierten Ansatz, bei dem eine zentrale, skalierbare und hochflexible Planungsplattform das Herzstück aller Planungs-, Prognose- und Reporting-prozesse bildet. Integrierte Fachmodule (Controlling, Liquidität, Netz, Vertrieb, usw.) werden dieser Datenplattform untergeordnet und über standardisierte, bidirektionale Schnittstellen angebunden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel der Beschaffung ist sowohl die Ablösung des bestehenden BI-Systems als auch bisher autark betriebene Insellösungen mit der Gesamtplanung optimaler zu verbinden. Die Planungs- und Prognoseplattform fungiert hierbei als verbindendes Element um sämtliche Planungs-, Prognose- und Reportingmodule konsistent zu unterstützen.

Die Planungs- und Prognoseplattform soll insbesondere folgende Funktionen erfüllen:

- Zentrale Speicherung, Harmonisierung und Provisionierung aller relevanten Daten (Plan, Ist, Prognose)
- Bidirektionale Anbindung an moderne Cloud-Datenplattformen wie Snowflake
- Flexible Integration von Modulen (Controlling, Liquidität, Netz, Vertrieb, ...).
- Sicherstellung einer einheitlichen Datenlogik und Governance.

Erwartet wird darüber hinaus, dass vorkonfigurierte Best-Practice-Module als Startpunkt im Rahmen der Implementierung eingebracht werden und diese gemeinsam mit DEW21 zielgerichtet anpasst werden können. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht allein auf dem Standardprodukt, sondern auf der qualitätsgesicherten Modellierung, der Integration (ETL/Schnittstellen) sowie der Befähigung von Power Usern zur eigenständigen Weiterentwicklung sowie Administrierung des Systems.

Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR
1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Vgl. Ziff. 4.4.1 des Vertrages: Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.

Hinweis: Der abzschließende Vertrag hat keine Laufzeitbegrenzung. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Anzahl der maximalen Verlängerungen ist insofern nur systembedingt und nicht bindend.

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Zuschlagskriterium

Qualität
Erweiterte Richtwertmethode

Angebote werden nach der erweiterten Richtwertmethode bewertet. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Es wird auf die Überprüfungsklausel für die Beauftragung weiterer Module im Vertrag unter Ziff. 17.8 verwiesen:

a) Der Auftraggeber ist berechtigt entsprechend der Regelungen der Ziffer 17 EVB-IT System-AGB die Bereitstellung, Implementierung und entsprechendes Customizing weiterer Module für die Planungs- und Prognoseplattform zu beauftragen. Als weitere Module gelten insbesondere die in Anlage Nr. 2 initial beschriebenen Module "Netzmodul" und "Vertriebsmodul". Darüber hinaus besteht ein entsprechendes Beauftragungsrecht für gleichartige Module der Planungs- und Prognoseplattform.
b) Abweichend von 17.1 EVB-IT System AGB ist die Nutzung des "Muster 3 - Änderungsverfahren EVB-IT Systemvertrag" nicht zu verwenden. Die Parteien werden sich über ein abweichendes zu verwendendes Dokument einigen.
c) Die Vergütung der Implementierungs- und Customizingleistungen für weitere Module erfolgt gemäß an vereinbarten Stundensätzen gemäß Anlage Nr. 3.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der SektVO. Das Verhandlungs-verfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 13 Abs. 1 SektVO als Regelverfahren zulässig. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Die Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags wurde nach § 15 Abs. 2 S. 2 SektVO auf 15 Tage verkürzt.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des Sektorenauftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

5. Der Sektorenauftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen sowie - falls zutreffend - die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen.

Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

144070-2026
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

better decisions GmbH
DE317621182
Mittleres Unternehmen
Mittelstr. 3B
12529
Schönefeld
Deutschland
DE406
of@bdg.io
017656534831
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

14.08.2026
25.08.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

NW1533BD533BD
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung