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Verfahrensangaben

DEW21 / Point of Sales (PoS) Betrieb - Angebotswettbewerb

VO: SektVO Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
DE 162678188
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135
Dortmund
Deutschland
DEA52
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201922024014
+49 20219220110

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111604
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79342300-6
79342320-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) beabsichtigt den Ausbau ihres persönlichen Kundenservices im Raum Dortmund und Herdecke. Ziel der Ausschreibung ist die Übernahme von sechs stationären und zwei mobilen Filialen für den Kundenservice der DEW21 im Raum Dortmund und Herdecke. Bei den mobilen Filialen handelt es sich um sog. Energiemobile, die sich wechselnd vor Bürgerdiensten, auf Wochenmärkten und Supermarktparkplätzen auf dem Stadtgebiet der Städte Dortmund und Herdecke platzieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

DEW21 möchte die Sichtbarkeit für Kundinnen und Kunden stärken und die bestehenden Servicepunkte durch dezentrale Angebote entlasten.

Die Präsenz von DEW21 trägt dabei maßgeblich zur Steigerung der Sichtbarkeit und Markenbekanntheit bei. Durch den persönlichen Service vor Ort positioniert sich DEW21 klar gegenüber Online-Wettbewerbern und schafft ein unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal. Wohnortnahe und vertrauenswürdige Anlaufstellen fördern die Kundenbindung und stärken die Beziehung zu den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig werden zentrale Servicepunkte durch dezentrale Angebote entlastet, was zu einer effizienteren Betreuung führt. Der Fokus liegt dabei gezielt auf werthaltiger Kundschaft sowie auf Stadtteilen mit besonders hohem Servicebedarf, um die Ressourcen optimal einzusetzen und den größtmöglichen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzielen.

Dabei soll der persönliche Kundenkontakt im Vordergrund stehen und langfristige Kundenbindungen gestärkt und ausgebaut werden.

Folgender Leistungsumfang ist im Rahmen der Übernahme der festen und mobilen Filialbetriebe vorgesehen:
- Bearbeitung von Kundenanfragen
- Akquise
- Cross-Selling/Up-Selling/Leads/Opts-Ins

Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

800.000,00
EUR
1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht wurden. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist

6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Dortmund
Deutschland
DEA52

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätssicherungskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personaleinsatzkonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Implementierungskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vertriebskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Optional kann der Auftraggeber mit einem Vorlauf von einem halben Jahr den zusätzlichen Betrieb von weiteren stationären bzw. mobilen Standorten in Dortmund anfordern, sowie zusätzliches Personal von bis zu 400 Halbtagessätzen je Monat. Es wird im Übrigen auf das Vertragsdokument verwiesen.

Zusätzliche Angaben

Hinsichtlich des geschätzten Auftragswerts wird darauf verwiesen, dass der Auftraggeber vertraglich die Zahlung von Provisionen vorsieht. Es wird insoweit auf das Vertragsdokument verwiesen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der SektVO. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 13 Abs. 1 SektVO als Regelverfahren zulässig. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Die Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags wurde nach § 15 Abs. 2 S. 2 SektVO auf 15 Tage verkürzt.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des Sektorenauftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

5. Der Sektorenauftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen sowie - falls zutreffend - die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen.

Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

3228572 / Bekanntmachungs-Nr.: 83832-2026
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

MNOPLUS Marketing GmbH
023441470710
Mittleres Unternehmen
Prinz-Regent-Str., 50-60
44795
Bochum
Deutschland
DEA51
meinhard.nowak@mnoplus.de
023441470710
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

08.05.2026
19.05.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

MNOPLUS_Marketing_GmbH(NW1530EB530EB) vom 4.5.2026
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung