Die im Rahmen dieser Ausschreibung beschriebenen Winterdienstleistungen umfassen die Schneeräumung und Beseitigung und Abstumpfung der Räumungsflächen.
Die Dortmunder Stadtwerke AG schreibt mit dieser Ausschreibung den Winterdienst und die Schneeräumung ihrer Flächen aus. Die Durchführung der Winterdienstleistung wird für 3 Jahre vergeben. Der Vertrag kann im Anschluss optional 2-mal jeweils um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 5 Jahre.
Der Vertrag kann im Anschluss optional 2-mal jeweils um 1 weiteres Jahr verlängert werden.
Ein Angebot kann im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums maximal 700 Punkte erreichen.Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 700 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme ins Verhältnis gesetzt, in dem die niedrigste, geprüfte Angebotssumme durch die geprüfte Angebotssumme des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 700 Punkten multipliziert wird.
Die Berufserfahrung der Gesamtobjektleitung fließt zu 30% in die Wertung ein. Ein Angebot kann im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums somit maximal 300 Punkte erreichen. Erwartungen des AG:Der AG erwartet vom AN einen Winterdienst, der professionell geführt, operativ sicher gesteuert und in kritischen Situationen schnell handlungsfähig ist. Es ist nach Auffassung des AG unentbehrlich, dass die Leitung des Auftrages durch eine erfahrene und qualifizierte Führungskraft übernommen wird, die mit den besonderen Anforderungen des kommunalen Winterdienstes vertraut ist. Die Gesamtobjektleitung trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung aller Leistungen, die Koordination des eingesetzten Personals sowie die Kommunikation mit dem AG. Der AG misst der fachlichen Eignung dieser Schlüsselperson daher besondere Bedeutung bei.Der Bieter benennt im Angebot die vorgesehene Gesamtobjektleitung und legt einen tabellarischen Lebenslauf sowie relevante Nachweise (z. B. Zeugnisse, Zertifikate, Referenzbestätigungen) vor. Nicht belegte Angaben werden mit 0 Punkten gewertet.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gemäß § 15 SektVO durchgeführt.
Vergabemarktplatz NRW
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt werden. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
Gemäß § 51 Absatz 2 SektVO
- Eintrag im Berufs- oder HandelsregisterDer Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag folgenden Nachweis abgeben:Nachweis, dass der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate).
- Umsatz des UnternehmensDer Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrages (Winterdienstleistungen) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.Mindestanforderung: Gefordert wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz (Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre) in der nachfolgend genannten Höhe (netto):- 100.000,00 EUR (netto) im Tätigkeitsbereich dieses Auftrages (Winterdienst)
- BetriebshaftpflichtversicherungDer Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag folgenden Nachweis abgeben:- Nachweis des Bewerbers, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat.- 5.000.000,00 EUR Pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden - 1.000.000,00 EUR Pauschal für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden- 1.000.000,00 EUR Pauschal für Umweltschäden- Oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Versicherungssummen abgeschlossen wird:Weiter ist zu erklären, dass die Haftungssummen je Schadensfall mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden.
- Referenzlisten vergleichbarer LeistungenDer Bewerber muss mindestens zwei (2) Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Geschäftsjahren nachweisen. Für die Referenzen ist das Formular Eigenerklärungen zu verwenden. Der AG behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bewerber gemachten Angaben.Anforderungen an die Referenzprojekte:- Art der Leistung: Es muss sich um Winterdienstleistungen gemäß den beschriebenen Inhalten der Leistungsbeschreibung handeln.- Branche / Auftraggeber: Referenzen aus dem Bereich ÖPNV oder vergleichbarer Infrastrukturbetrieb.- Zeitraum: Die Referenzleistungen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet ab Angebotsfrist). Ausreichend ist, wenn die Referenzleistung in einem der fünf Kalenderjahre ausgeübt wurde oder im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch ausgeübt wird. Der Ausführungsbeginn kann außerhalb dieses Zeitraums liegen. Die Leistung muss jedoch für mindestens ein Jahr ununterbrochen erbracht worden sein.
- Erläuterung zur Sicherstellung der DienstleistungserbringungSofern die zuständige Betriebsstätte nicht in einem 30 km-Radius des Ausführungsorts liegt, so ist die Sicherstellung der Dienstleistungserbringung zu erläutern. Das bedeutet, seitens des Bewerbers ist darzustellen, wie im Falle eines größeren Radius die Dienstleistungserbringung sichergestellt werden kann und wie die Betreuung des AGs und des vor Ort eingesetzten Personals erfolgt. Die Erläuterung kann exemplarisch die folgenden Punkte beinhalten:- die Darstellung weiterer angebundener Projekte in der Umgebung- die geplante Betreuung durch eine Niederlassung Die Erläuterung ist in dem Formular Eigenerklärungen einzutragen.
- Nachweis ZertifizierungenZum Nachweis der Qualitätsstandards ist die folgende Zertifizierung oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen:- Zertifikat nach DIN ISO 9001 oder gleichwertiges zertifiziertes QualitätssystemSofern die geforderte Zertifizierung nicht vorliegt, hat der Bewerber eine gleichwertige Zertifizierung oder einen gleichwertigen Nachweis vorzulegen und die Gleichwertigkeit zu begründen.
- Personalstärke Winterdienstmitarbeiter/innenDer Bewerber hat folgende Eigenerklärung abzugeben:- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragstellung mindestens 30 Mitarbeiter beschäftigt, die als Winterdienstmitarbeiter/innen eingesetzt werden können.Die Angaben sind im Formular Eigenerklärungen einzutragen.
- Fahrzeug- und MaschinenlisteDer Bieter muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags seine zur Verfügung stehende Personal-, Maschinen- und Fahrzeuganzahl für den AG als Kapazitätenliste pro Los/Abschnitt bereitstellen (ggf. eigene Datei nutzen):- Fahrzeugliste: Anzahl und Art der für den Winterdienst einsetzbaren Fahrzeuge (z. B. Streufahrzeuge, Kipper, Transporter), jeweils mit Angabe von Typ, Baujahr und Verfügbarkeit im Einsatzzeitraum.- Maschinenliste: Anzahl und Art der einsetzbaren Geräte und Maschinen (z. B. Schneefräsen, Kehrmaschinen, Aufsitzräumer, Handgeräte), jeweils mit Angabe von Typ und Einsatzbereich (Fahrbahn, Gehweg, Sonderbereich).
- Persönliche Lage des WirtschaftsteilnehmersZum Nachweis der persönlichen Lage hat der Bewerber folgende Eigenerklärungen mittels Formular Eigenerklärungen abzugeben:- Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen. Sofern die folgenden Ausschlussgründe (vgl. §§123 und 124 GWB) vorliegen bzw. das bietende Unternehmen die geforderten Eigenerklärungen nicht abgeben kann, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren. Die Vergabestelle kann den Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vornehmen. Die Vergabestelle schließt einen Bewerber, bei dem die folgenden Ausschlussgründe vorliegen, nicht vom Vergabeverfahren aus, wenn dieser entsprechend des §125 GWB eine Selbstreinigung vorgenommen und mit Angebotsabgabe schriftlich nachgewiesen hat.- Mindestlohngesetz (§ 19 Abs. 3 MiLoG)Eigenerklärung des Bewerbers nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die gesetzlichen Mindestlohnvorgaben eingehalten werden. - Sanktionspaket EU (Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)Eigenerklärung des Bewerbers gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket), dass weder der Bewerber selbst, noch seine Nachunternehmer, Lieferanten oder Personen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, unter die in dieser Verordnung genannten Verbote fallen.
Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung für den Vormonat sowie nach Vorlage der vom AG abgezeichneten Arbeitsnachweise (Räumungsnachweise).
Entsprechend der Ausschreibungsunterlagen LV