Verfahrensangaben

DEW21 / Point of Sales (PoS) Betrieb

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.02.2026
19.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
DE 162678188
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135
Dortmund
Deutschland
DEA52
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201922024014
+49 20219220110

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111604
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79342300-6
79342320-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) beabsichtigt den Ausbau ihres persönlichen Kundenservices im Raum Dortmund und Herdecke. Ziel der Ausschreibung ist die Übernahme von sechs stationären und zwei mobilen Filialen für den Kundenservice der DEW21 im Raum Dortmund und Herdecke. Bei den mobilen Filialen handelt es sich um sog. Energiemobile, die sich wechselnd vor Bürgerdiensten, auf Wochenmärkten und Supermarktparkplätzen auf dem Stadtgebiet der Städte Dortmund und Herdecke platzieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

DEW21 möchte die Sichtbarkeit für Kundinnen und Kunden stärken und die bestehenden Servicepunkte durch dezentrale Angebote entlasten.

Die Präsenz von DEW21 trägt dabei maßgeblich zur Steigerung der Sichtbarkeit und Markenbekanntheit bei. Durch den persönlichen Service vor Ort positioniert sich DEW21 klar gegenüber Online-Wettbewerbern und schafft ein unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal. Wohnortnahe und vertrauenswürdige Anlaufstellen fördern die Kundenbindung und stärken die Beziehung zu den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig werden zentrale Servicepunkte durch dezentrale Angebote entlastet, was zu einer effizienteren Betreuung führt. Der Fokus liegt dabei gezielt auf werthaltiger Kundschaft sowie auf Stadtteilen mit besonders hohem Servicebedarf, um die Ressourcen optimal einzusetzen und den größtmöglichen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzielen.

Dabei soll der persönliche Kundenkontakt im Vordergrund stehen und langfristige Kundenbindungen gestärkt und ausgebaut werden.

Folgender Leistungsumfang ist im Rahmen der Übernahme der festen und mobilen Filialbetriebe vorgesehen:
- Bearbeitung von Kundenanfragen
- Akquise
- Cross-Selling/Up-Selling/Leads/Opts-Ins

Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

800.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht wurden. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist

6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Dortmund
Deutschland
DEA52

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätssicherungskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personaleinsatzkonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Implementierungskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vertriebskonzept

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Optional kann der Auftraggeber mit einem Vorlauf von einem halben Jahr den zusätzlichen Betrieb von weiteren stationären bzw. mobilen Standorten in Dortmund anfordern, sowie zusätzliches Personal von bis zu 400 Halbtagessätzen je Monat. Es wird im Übrigen auf das Vertragsdokument verwiesen.

Zusätzliche Angaben

Hinsichtlich des geschätzten Auftragswerts wird darauf verwiesen, dass der Auftraggeber vertraglich die Zahlung von Provisionen vorsieht. Es wird insoweit auf das Vertragsdokument verwiesen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der SektVO. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 13 Abs. 1 SektVO als Regelverfahren zulässig. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Die Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags wurde nach § 15 Abs. 2 S. 2 SektVO auf 15 Tage verkürzt.

2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des Sektorenauftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar.

3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.

4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.

5. Der Sektorenauftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen sowie - falls zutreffend - die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebotsbedingungen verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDFDU8Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen.

Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Klarstellung:

Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeits-bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 S. 2 SektVO).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister.

Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden;

2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden;

3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen.

4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.

5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.

6. Eigenerklärung zum LkSG. Hierfür ist das Formular V zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

7. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (2-fach maximiert), und 5,0 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

8. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten:

Ein Gesamtumsatz von mindestens 400.000 EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Die unter diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

9. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich Point of Sales Betrieb im Bereich der Energiewirtschaft in EUR (netto), im Mittel, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.

Hinweis: Als "Point of Sales Betrieb im Bereich der Energiewirtschaft" gelten Dienstleistungen, bei denen unmittelbarer persönlicher Kontakt zwischen dem Auftragnehmer und den Endkunden von Energieversorgungsunternehmen stattfand. Hierzu zählen insbesondere die persönliche oder telefonische Bearbeitung von Kundenanfragen, Beschwerden oder Vertragsabschlüssen.

Nicht ausreichend sind Leistungen, die sich ausschließlich auf technische Wartungen, administrative Tätigkeiten ohne Kundenkontakt oder digitale/automatisierte Serviceangebote beschränken.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte.

Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich:

10. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu (i) Hauptsitz des Unternehmens, (ii) Gründungsjahr, (iii) Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit, (iv) Standorten, von denen aus der Auftrag umgesetzt werden würde, (v) Erreichbarkeit im Notfall (vi) Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter insgesamt (vii) Fremdsprachenkenntnisse der beschäftigten Mitarbeiter (neben Deutsch, Muttersprache oder C1 Niveau), (viii) Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter mit Führerschein Klasse B; (ix) Anzahl der Mitarbeiter in der Qualitätssicherung/ im Bereich Training.

Hierzu ist das Formular VIII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden sowie ein eigens zu erstellendes Organigramm zu erstellen. Soweit erforderlich, sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen zu erstellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

11. Es muss eine Eigenerklärung über mindestens eine Unternehmensreferenz eingereicht werden. Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:

a) Die Erbringung von Leistungen eines Point of Sales Betriebs,

b) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten,

c) innerhalb der letzten drei Jahre seit dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung,

d) Die Leistungen des Point of Sales Betriebs wurden im Bereich der Energiewirtschaft erbracht.

Zusätzlich zu den Mindestanforderungen a) bis d) ist anzugeben, ob das Referenzprojekt die folgende weitere Anforderung (e) erfüllt (keine Mindestanforderung):

e) Erbringung von Leistungen des Point of Sales Betriebs im Bereich der Energie-wirtschaft in mobiler Form.

Hinweis: Als "Point of Sales Betrieb im Bereich der Energiewirtschaft" gelten Dienstleistungen, bei denen unmittelbarer persönlicher Kontakt zwischen dem Auftragnehmer und den Endkunden von Energieversorgungsunternehmen stattfand. Hierzu zählen insbesondere die persönliche oder telefonische Bearbeitung von Kundenanfragen, Beschwerden oder Vertragsabschlüssen.

Nicht ausreichend sind Leistungen, die sich ausschließlich auf technische Wartungen, administrative Tätigkeiten ohne Kundenkontakt oder digitale/automatisierte Serviceangebote beschränken.

Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon, Mail). Hierzu ist das Formular IX.1 "Unternehmensreferenzen Point of Sales Betrieb (Persönlicher Kundenservice)" zu verwenden und ggf. zu vervielfältigen.

Mindestanforderungen: Die unter den Ziff. a) - d) genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Die Anzahl der über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Unternehmensreferenzen "Point of Sales Betrieb (Persönlicher Kundenservice)" ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant. Ferner ist die Anzahl der nachgewiesenen Unternehmensreferenzen, die die weitere Anforderung e) erfüllen, ebenfalls im Rahmen der Reduzierungsentscheidung relevant.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:

12. Es muss eine Eigenerklärung über mindestens eine Unternehmensreferenz eingereicht werden. Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:

a) Die Erbringung von Vertriebstätigkeiten,

b) über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten,

c) innerhalb der letzten drei Jahre seit dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung,

d) Die Vertriebstätigkeiten wurden im Bereich der Energiewirtschaft erbracht.

Hinweis: Zur Erläuterung des Begriffs der Energiewirtschaft wird auf den Hinweis unter Nr. 11 verwiesen.

Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon, Mail). Hierzu ist das Formular IX.2 "Unternehmensreferenzen Vertrieb" zu verwenden und ggf. zu vervielfältigen.

Mindestanforderungen: Die unter den Ziff. a) - d) genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.

Die Anzahl der über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Unternehmensreferenzen "Vertrieb" ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.

Hinweis: Für die Unternehmensreferenzen "Point of Sales Betrieb (Persönlicher Kundenservice)" (Formular IX.1) und "Vertrieb" (Formular IX.2) kann jeweils dasselbe Referenzprojekt eingereicht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular X zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:

Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" (Nrn. 1 bis 6) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.

Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittliche Jährliche Belegschaft" (Nr. 10) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien" dort unter "Referenzen zu bestimmten Lieferleistungen" (Nrn. 11 und/oder 12) sowie (iii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien" Unterabschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 6) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iv) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.

Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittlicher Jahresumsatz" und "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz (Nr. 8 und 9), (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 6) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.

Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Reduzierungskriterien:

Sofern unter der "Art der Gewichtung" auf die "Gewichtung (Punkte, genau)" verwiesen wird, wird klargestellt, dass es sich dabei um die Höchstpunktzahl handelt, die ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft in diesem Eignungskriterium erhalten kann. Daraus ergeben sich folgende Reduzierungskriterien:

1. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel, bezogen auf den Gesamtumsatz (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden)

2. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel, bezogen auf den Umsatz im Tätigkeitsbereich persönlicher Kundenservice im Bereich der Energiewirtschaft (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden).

3. Anzahl der über die Mindestanforderungen hinaus eingereichten Unternehmensreferenzen im Formular Unternehmensreferenzen Point of Sales Betrieb (Persönlicher Kundenservice) (insgesamt können maximal 40 Punkte erreicht werden).

4. Anzahl der nachgewiesenen Unternehmensreferenzen, die die weitere Anforderung e) erfüllen (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden).

5. Anzahl der über die Mindestanforderungen hinaus eingereichten Unternehmensreferenzen im Formular Unternehmensreferenzen Vertrieb (insgesamt können maximal 30 Punkte erreicht werden).

Die jeweiligen Wertungspunkte werden zu einer Gesamtpunktanzahl (maximal 100 Punkte) addiert. Näheres ist der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Diese ist unten o.g. Link abrufbar

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung