1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 100 Abs. 1 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Sektorentätigkeiten im Bereich Verkehrsleistungen (Sektorentätigkeit nach §1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der
Auftraggeber führt eine national öffentliche Ausschreibung gemäß VOB durch.
2. Sämtliche Vergabeunterlagen sind vom Vergabemarktplatz herunterladbar. Der Link lautet:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDFDUKX
Die Angebote sind bis zu der genannten Frist über den Vergabemarktplatz digital einzureichen und zusätzlich über das DSW21-eigene Ausschreibungstool Extranet einzureichen.
Nach Freischaltung eines Bewerbers auf dem Vergabemarktplatz erhält der Bewerber eine zusätzliche Aufforderung zur Angebotsabgaben via Extranet.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers hinzuzufügen.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Angeboten sowie die Teilnahme an dem Vergabeverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
5. Die Vordrucke sind zu verwenden, auszufüllen und einzureichen. Es ist zu beachten, dass ggf. darüber hinaus Unterlagen selbst zu erstellen und beizubringen sind, damit das Angebot als vollständig bewertet werden kann.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten
Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
9. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gern. § 1 2 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes.
Mindestens
Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gemäß § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes.