VO: | SektVO | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Kreis der Teilnahmeantragsteller wurde folgende Frage an uns herangetragen, die wir im Weiteren beantworten:
Frage:
"...7.1.
Ist es zulässig, Referenzen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs anonymisiert einzureichen, d. h. ohne Angabe des Kundennamens sowie ohne Nennung eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten?
Hintergrund:
Aus Gründen der Informationssicherheit und zum Schutz sensibler Kundenbeziehungen möchten wir auf die Offenlegung dieser Daten verzichten. Die Referenzen würden wir so gestalten, dass Art, Umfang und Qualität der erbrachten Leistungen nachvollziehbar dargestellt sind. Eine telefonische Validierung der Angaben kann bei Bedarf über den Bewerber erfolgen.
7.2.
Gemäß Nr. 12 der Eignungskriterien (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) wird gefordert, dass die geplanten Mitarbeitenden der Transition (Planung und Umsetzung), des SOC-Betriebes (Vorbereitung) und des SOC-Betriebes Muttersprache deutsch bzw. das Sprachniveau C1 besitzen.
Wie soll der Nachweis über das geforderte Sprachniveau konkret erbracht werden?
Zudem möchten wir anregen, zu prüfen, ob eine Absenkung des geforderten Sprachniveaus auf B1 oder B2 möglich ist - insbesondere für Rollen mit geringerem Kommunikationsanteil. Dies würde den Bewerberkreis erweitern, ohne die Qualität der Leistungserbringung zu beeinträchtigen..."
Antwort:
Antwort zu 7.1:
Um die Referenzen zu verifizieren ist ein Kundename notwendig. Die Angabe von Kontaktdaten wird präferiert.
Antwort zu 7.2:
Bei Muttersprachlern reicht ein Nachweis mittels Eigenerklärung aus.
Bei Nicht-Muttersprachlern wird eine Absenkung auf das Sprachniveau B2 oder B1 nicht in Betracht gezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Dortmunder Stadtwerke AG
Vergabestelle
i.V. Bertram
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Kreis der Teilnahmeantragsteller wurde folgende Frage an uns herangetragen, die wir im Weiteren beantworten:
Frage:
"...Im Leistungsschein Kap. 3 wird auf eine Anlage 2 referenziert: "Informationen zur derzeitigen IT-Infrastruktur und -Architektur sind in der Anlage 02 "Informationen zur IT OT" beschrieben."
Diese Anlage können wir in den Unterlagen bislang nicht finden. Wird diese noch zur Verfügung gestellt?..."
Antwort:
Wir verweisen auf unserer Bekanntmachung, in welcher unter Punkt 5.1.6 Zusätzliche Angaben mitgeteilt wurde:
"...Das Dokument >Anlage 02 Informationen zur IT / OT wird aus Gründen des Geheimnisschutzes erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe jenen Teilnahmeantragstellern zur Verfügung gestellt, die ihre Eignung nachgewiesen haben..."
Mit freundlichen Grüßen
Dortmunder Stadtwerke AG
Vergabestelle
i.V. Bertram
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Kreis der Teilnahmeantragsteller wurde folgende Frage an uns herangetragen, die wir im Weiteren beantworten:
Frage:
"...In den Vergabeunterlagen wird ein Mindestabstand von über 200 km zwischen Produktiv- und Ersatzrechenzentrum gemäß BSI-Empfehlung gefordert. Vor dem Hintergrund aktueller technologischer Entwicklungen und der Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen (z. B. physische Trennung, separate Brandabschnitte, autarke Versorgung, diverse Netzanbindung etc.) ein vergleichbares oder höheres Maß an Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit zu erreichen, bitten wir um Klarstellung, ob auch Lösungen berücksichtigt werden, die diesen Abstand nicht einhalten, jedoch funktional gleichwertige Redundanz gewährleisten. Ist in diesem Fall eine Einzelfallbetrachtung bzw. eine alternative Risikobewertung im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 4 VgV möglich?..."
Antwort:
Wie im Eignungskriterium 11 dargelegt gilt: Sofern der Abstand von Produktiv- und Ersatzrechenzentrum unter 200 km beträgt, ist ein Nachweis mit Hilfe einer Risikoanalyse zu erbringen, dass die Anforderungen des BSI eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dortmunder Stadtwerke AG
Vergabestelle
i.V. Bertram
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Kreis der Teilnahmeantragsteller wurde folgende Fragen an uns herangetragen, die wir im Weiteren beantworten:
"...
3.1. Wir konnten keine Hinweise darauf finden, wie die Eignungskriterien im TNA bewertet werden. Welche Anforderungen stellen Sie bspw. an Referenzen und Umsatz, um zum Verfahren zugelassen zu werden?
3.2. Eignungskriterium 10/11:
3.2.1 Gehen wir Recht in der Annahme, dass es sich bei diesem Kriterium um eine Anforderung an das RZ handelt, in welchem das System im Auftragsfall betrieben wird?
3.2.2 Gehen wir Recht in der Annahme, dass die vorlage eines C5-Zertifikats die Eignungskriterien 10 und 11 erfüllt?
3.3. Eignungskriterium 12:
Nach Anlage 11 fordern Sie explizit Zertifikate. Laut Formular IX genügt eine Eigenerklärung. Da es sich um Muttersprachler handelt, ist ein Zertifikat nicht vorhanden. Gehen wir Recht in der Annahme, dass eine Eigenerklärung ausreicht?..."
Antwort zu 3.1:
Da keine Reduzierung des Teilnahmeantragstellerkreises geplant ist, werden eingereichte Teilnahmeanträge nicht mit einem Punktesystem bewertet.
Die Eignung wird im jeweiligen Kriterium durch die Angabe korrekter Zahlen/Referenzen etc. nachgewiesen.
Liegen diese Angaben vor, ist damit die Eignung nachgewiesen.
Fehlen diese Angaben oder sind inkorrekte Angaben eingereicht worden, ist der Teilnahmeantragsteller ungeeignet.
Antwort zu 3.2.1:
Diese Annahme ist korrekt.
Antwort zu 3.2.2:
Diese Annahme ist korrekt.
Antwort zu 3.3:
Diese Annahme ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Dortmunder Stadtwerke AG
Vergabestelle
i.V. Bertram
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Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Kreis der Teilnahmeantragsteller wurde folgende Frage an uns herangetragen, die wir im Weiteren beantworten:
Frage: "...in wie weit sind die (MUSS-) Kriterien im Dokument "DSW21_Anlage 01_Leistungsschein SOC-Betrieb_v2-0" für den Teilnahmeantrag relevant und ggf. auch explizit zu bestätigen?
Beispielsweise ist im Leistungsschein unter "4 Übergreifende Anforderungen" gefordert:
"Der Auftragnehmer muss qualifizierter APT-Response Dienstleister im Sinne des § 3 BSIG sein"...."
Antwort:
Zur Beantwortung der Teilnahmeantragstellerfrage 1 haben wir die Anlage 01 "Leistungsschein SOC-Betrieb" angepasst (aktuelle Version 2.1).
Der Punkt Qualifizierung ist gelöscht.
Die Änderungen finden Sie im Änderungsprotokoll zur Anlage 01, welches als Anlage dieser Nachricht beigefügt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dortmunder Stadtwerke AG
Vergabestelle
i.V. Bertram
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20250806_DSW21_Ausschreibung_SOC.zip | 06.08.2025 | 551,8 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Kreis der Teilnahmeantragsteller wurde folgende Frage an uns herangetragen, die wir im folgenden beantworten:
Frage: "...ob es zulässig ist, die geforderte Eigenerklärung über die Qualifikation als APT-Response-Dienstleister durch unseren Nachunternehmer zu erbringen, der entsprechend qualifiziert ist..."
Antwort: Die Erlangung der Eignung mittels Eignungsleihe ist zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dortmunder Stadtwerke AG
Vergabestelle
i.V. Bertram
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