Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Schaffung von weiteren Räumlichkeiten für die Umstellung zum SJ 2027/28 an der Cottenburgschule. Die Nutzung soll ab dem SJ 2027/28 erfolgen.
Es sind die Planungsleistungen eines/r Tragwerksplaner/in gemäß §51 HOAI inklusive folgender Nebenleistungen zu erbringen:
1. Konstruktiver Brandschutz2. Wärmeschutznachweis gemäß GEG3. Schallschutznachweis4. Stichprobenartige Kontrollen Schall / Wärmeschutz5. SiGe-Koordination6. Nebenkosten7. Zusatzleistung nach Vorgabe Konstruktionshersteller
Die Tragwerksplanung umfasst den Neubau eines zweigeschossigen Unterrichtsgebäudes. Der Neubau ist mit 4 Klassenräumen (jeweils ca. 70,00 m²) über zwei Geschosse mit einer Bruttogrundfläche von rd. 776 m² geplant. Diese beinhalten des Weiteren Toilettenanlagen sowie einige Technik- und Lagerräume. Alle Räume sind barrierefrei zugänglich, das Obergeschoss ist zusätzlich zur vorhandenen Treppe noch über einen eingebauten Aufzug erreichbar.Entsprechend der aktuellsten Standards und in Anbetracht der allseits angestrebten Klimaneutralität ist ein Energiestandard nach KfW40 einzuhalten, dazu wird u.a. die Konstruktion komplett in Holzrahmenbauweise errichtet und der Dachaufbau gemäß den Vorgaben der Stadt Castrop-Rauxel mit einem Gründach ausgeführt.
Grundschule Cottenburgschule
Die Summe der Kosten für Honorar, besonderen Leistungen und den Nebenkosten werden wie folgt bewertet: Der günstigste Anbieter bekommt 5 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird prozentual von der maximalen Punktzahl abgezogen und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das führt zu den Wertungspunkten.Maßgeblich ist die in die geprüfte wertungsrelevante Angebotssumme aus der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte einer vergleichbaren Leistung einzureichen.
Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende Anzahl an Referenzprojekten, die jeweils die Mindestanforderungen nach 4.5 der Leistungsbeschreibung erfüllen und somit als vergleichbar gelten, wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Referenzen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
Anzahl Referenzen: 2 = 0 PunkteAnzahl Referenzen: 3 = 1 PunktAnzahl Referenzen: 4 = 2 PunkteAnzahl Referenzen: 5 = 3 PunkteAnzahl Referenzen: 6 = 4 PunkteAnzahl Referenzen ab 7 = 5 Punkte
Es müssen in den letzten fünf Geschäftsjahren und aktuell Durschnitt mindestens zwei Berufsträger als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende durchschnittliche Anzahl an Berufsträgern wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
Anzahl Berufsträger: 2 = 0 PunkteAnzahl Berufsträger: 3 = 1 PunktAnzahl Berufsträger: 4 = 2 PunkteAnzahl Berufsträger: 5 = 3 PunkteAnzahl Berufsträger: 6 = 4 PunkteAnzahl Berufsträger ab 7 = 5 Punkte
Eine gute Erreichbarkeit des Baugrundstückes durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die an der Planung und vor allem an der Bauleitung beteiligt sind, muss während der gesamten Bauphase gewährleistet sein. Berücksichtigt wird dabei die mögliche Reaktionszeit.
Diese wird anhand der Entfernung des Baugrundstückes zum Arbeitsstandort der Berufsträger aller beteiligten Mitglieder der Bewerbergemeinschaft geprüft und wie folgt bewertet:
Reaktionszeit ab 120 Minuten = AusschlussReaktionszeit bis 120 Minuten = 0 PunktReaktionszeit bis 90 Minuten = 1 PunktReaktionszeit bis 75 Minuten = 2 PunkteReaktionszeit bis 60 Minuten = 3 PunkteReaktionszeit bis 45 Minuten = 4 PunkteReaktionszeit bis 30 Minuten = 5 Punkte
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.