Im Rahmen der Vorplanung war zunächst ein weiteres innenliegendes Treppenhaus in Massivbauweise vorgesehen. Im Zuge der weiteren Planungsfortschreibung musste diese Lösung jedoch aus Kosten- und Platzgründen verworfen und durch eine außenliegende Stahlaußentreppe ersetzt. Im vorliegenden Fall ist eine individuelle, konstruktiv anspruchsvolle Geländerlösung (Harfengeländer) vorgesehen, für die ergänzende statische Berechnungen sowie eine detaillierte Bearbeitung der Anschlüsse an die Stahlaußentreppe erforderlich sind.
Es sind zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmersa) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann undb) mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Schaffung von weiteren Räumlichkeiten für die Umstellung des Schulsystems von G8 auf G9 am Ernst-Barlach-Gymnasium. Hierfür ist ein Anbau zum Bestandsgebäude zu errichten. Die Nutzung soll ab dem SJ 2026/27 erfolgen.
Es sind die Planungsleistungen eines/r Tragwerksplaner/in gemäß §51 HOAI inklusive folgender Nebenleistungen zu erbringen:1. Konstruktiver Brandschutz2. Wärmeschutznachweis gemäß GEG3. Schallschutznachweis4. Stichprobenartige Kontrollen Schall / Wärmeschutz5. SiGe-Koordination6. Nebenkosten
Die Tragwerksplanung umfasst den Neubau eines zweigeschossigen Unterrichtsgebäudes auf dem Schulgeländes mit direkter Anbindung an das Schulgebäude (Norden) mittels einer gepflasterten Zuwegung.
Der Neubau ist mit 6 Klassenräumen (jeweils ca. 75,00 m²) über zwei Geschosse mit einer Bruttogrundfläche von rd. 900 m² geplant. Diese beinhalten des Weiteren Toilettenanlagen sowie einige Technik- und Lagerräume. Alle Räume sind barrierefrei zugänglich, das Obergeschoss ist zusätzlich zur vorhandenen Treppe noch über einen eingebauten Aufzug erreichbar.
Entsprechend aktueller Standards und in Anbetracht der allseits angestrebten Klimaneutralität ist bei dem gesamten Gebäude ein Energiestandard nach KfW40 einzuhalten, dazu wird u.a. die Konstruktion komplett in Holzrahmenbauweise errichtet und der Dachaufbau gemäß den Vorgaben der Stadt Castrop-Rauxel mit einem Gründach mit Photovoltaik-Elementen ausgeführt.
Ernst-Barlach-Gymnasium
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind:-Angebotsschreiben-Eigenerklärungena) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft)b) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft)c) zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland - RUS-Sanktionen(auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft)-Kontaktdaten des persönlichen Ansprechpartners-ggf. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe-ggf. Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe-ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft-Leistungsbeschreibung Anlage 1-Exposés von zumindest 2 Referenzprojekten