Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte.
Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden.
Los 1 stellt dabei die Beatmung,
Los 2 die Diagnostik - Hygiene,
Los 3 Trauma - Verbandstoffe,
Los 4 den Zugang,
Los 5 die Desinfektionsmittel,
Los 6 den Infektionsschutz,
Los 7 den Sauerstoff,
Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und
Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar.
Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise.
Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen.
Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen.
Anlieferungsstellen sind:
- Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel
- Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel
- Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
- Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln
Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen.
Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen.
Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin.
Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein.
Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern.