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Verfahrensangaben

Lieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.04.2026 10:00 Uhr
21.04.2026 10:35 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Castrop-Rauxel
055620004004-04001-08
Europaplatz 1
44575
Castrop-Rauxel
Deutschland
DEA36
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@castrop-rauxel.de
+49 2305-106-2186
+49 2305-106-2131

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514112735
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09310000-5
71314300-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Castrop-Rauxel (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) schreibt die Lieferung von elektrischer Energie mit Lieferbeginn ab dem 01.01.2027 für eine Laufzeit von zwei Jahren in einem offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der zu liefernde Strom soll nachweislich zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigtem Bieter (nachfolgend auch "Auftragnehmer" genannt) und der Auftraggeberin ein Liefervertrag über die Versorgung mit Strom gemäß dem Muster-Stromliefervertrag (Leistungsbeschreibung Anlage 4) zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Strom einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages".
Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen.
Neben der Lieferung von Strom hat der Auftragnehmer Energieberatungsleistungen gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu erbringen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Entsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf gemittelt über die vergangenen 3 Jahre 4.542.626 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 214 Abnahmestellen auf.
Die in den Abnahmestellenlisten angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten der Jahre 2023, 2024 und 2025. Diese dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Abnahmewerte dar. Die Lastprofile 2025 für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) stehen ebenfalls zur Verfügung.

Zu Liefern ist Ökostrom. Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas.
Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können.
Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms.
Der Auftragnehmer hat ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom und die Einhaltung der angebotenen Qualitätskriterien mit Herkunftsnachweisen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) oder vergleichbaren Nachweisen zu belegen.
Um zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren.
Die Förderbeträge sind zeitnah einzusetzen. Hierzu legt der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres einen Förderplan vor, aus dem die Verwendung der Förderbeträge hervorgeht.

Zudem sind Energieberatungsleistungen zu erbringen.
Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen seiner Energielieferung Beratungsleistungen zu Energieeffizienzmaßnahmen und Leistungen nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Folgende Dienstleistungen sind im Rahmen einer Energielieferung angedacht:
- Beratung bei Energiethemen (Licht und Wärme) im Rahmen von Gebäudesanierungen, Austausch von Heizungsanlagen und Neubauten
- Beratung bei den Einsatzmöglichkeiten von regenerativen Energien und dem Einsatz von BHKWs
Die Ergebnisse sind schriftlich aufzubereiten, dem Auftraggeber zu präsentieren und zu überlassen.

Der Energieberatungsumfang wird je Lieferjahr angesetzt. Der zu leistende Zeitumfang in Stunden pro Lieferjahr liegt bei 40 Stunden. Für diese Leistungen ist ein Pauschalpreis im Preisblatt (Anlage 1) anzubieten. Mit dem Pauschalpreis sind alle Kosten zur Erbringung der Energieberatungsleistung einschließlich von Reisekosten, Spesen und sonstiger Nebenkosten abgegolten. Der Pauschalpreis wird in die Wertung des Angebotes einbezogen. Sollte sich ein weiterer Bedarf an Energieberatungsleistungen (ingenieurtechnische Beratung) ergeben, sind die Zusatzleistungen mit einem Stundesatz abzurechnen. Der Stundensatz für die Zusatzleistungen ist als Information in das Leistungsverzeichnis/Preisblatt einzutragen. Der Stundensatz wird nicht in die Wertung einbezogen. Nicht in Anspruch genommene Stunden der pauschalen Energieberatungsleistung sind am Jahresende nach dem Stundensatz für Mehrstunden zurückzuerstatten. Der maximale Rückerstattungsbetrag ist auf den angebotenen Pauschalpreis begrenzt.

Umfang der Auftragsvergabe

5.037.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung wird wirksam, wenn die Auftraggeberin bis spätestens zum 31.03. des dem Lieferjahr vorausgehenden Kalenderjahres die Verlängerung schriftlich anfragt und der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Vertragsverlängerung zustimmt.

Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
diverse Standorte in
44575
Castrop-Rauxel
Deutschland
DEA36

zZt. 214 Abnahmestellen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Bei der Wertung kommt den vom Bieter bereitgestellten Serviceleistungen und der Verwendung es Förderbetrags eine besondere Bedeutung zu.
Entsprechend der im Preisblatt zu den zusätzlichen Zuschlagskriterien gemachten Angaben des Bieters werden Zusatzpunkte ermittelt.

Jeder Zusatzpunkt wird mit einem fiktiven Preisabschlag von netto 0,05 Ct/kWh bewertet.

Zuschlagskriterium

Qualität
Reaktionszeit

Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dass bei Anfragen der Auftraggeberin eine Reaktionszeit von 24 Stunden (Montag bis Freitag, außer Feiertage) nicht überschritten wird, wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.

Zuschlagskriterium

Qualität
Energieberatung vor Ort

Der Auftragnehmer erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen der gemäß Ziffer 6 dieser Leistungsbeschreibung zu leistenden Energieberatungen an Terminen in Castrop-Rauxel teilzunehmen, sofern diese Termine von der Auftraggeberin für erforderlich gehalten werden. Hierfür wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.

Zuschlagskriterium

Qualität
Einsatz des Förderbetrags

Gemäß Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Verpflichtet sich der Auftragnehmer, dass der Förderbetrag im Stadtgebiet Castrop-Rauxel investiert wird, werden drei Zusatzpunkte angerechnet. Ohne diese Zusage wird kein Zusatzpunkt angerechnet.

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönlicher Ansprechpartner

Wenn der Auftragnehmer einen persönlichen Ansprechpartner samt Vertretung mit direkten Durchwahlen ohne Warteschlange benennt und somit einen reibungslosen telefonischen Kontakt ohne langwierige Warteschlangen und automatisierte Abfragen ermöglicht wird ein Zusatzpunkt angerechnet.

Zuschlagskriterium

Qualität
Bereitstellung der Lastprofile

Stellt der Bieter dem Auftraggeber kostenfrei eine über das Internet erreichbare Plattform zum jederzeitigen Download oder auf Anforderung per E-Mail die Lastgänge für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) für das Lieferjahr innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Lieferjahres zur Verfügung, wird ein Zusatzpunkt angerechnet. Stellt der Bieter die Lastgänge für die Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) nicht kostenfrei zur Verfügung, wird kein Zusatzpunkt angerechnet.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Um das Beschaffungsrisiko zu mindern, werden die Arbeitspreise je Preisgruppe für die Energielieferung an verschiedenen Preisfixierungsterminen ermittelt. Dabei werden für das Lieferjahr 2027 und 2028 sowie für die möglichen Verlängerungsjahre 2029 und 2030 jeweils 2 Preisfixierungstermine im dem Lieferjahr vorausgehenden Kalenderjahr festgelegt.

Dabei setzt sich der mit dem Auftragnehmer abzurechnende Arbeitspreis für die Energielieferung aus einem Preisaufschlag PA und einem Börsenpreisanteil BP zusammen. Der Arbeitspreis für Energielieferung AP ist somit: AP= BP+PA Ct/kWh

Preisaufschlag
Mit dem Preisaufschlag PA werden die mit der Stromlieferung verbundenen Dienstleistungen insbesondere für Strukturierung, Energiebeschaffung, Fahrplanmanagement, Bilanzkreismanagement, Portfoliomanagement, Kundenbetreuung und Abrechnung sowie die Marge des Anbieters abgegolten. Er ist im Preisblatt an den vorgesehenen Stellen einzutragen.

Der Börsenpreisanteil BP ist der Mittelwert der zu den Preisfixierungsterminen ermittelten spezifischen Börsenpreisanteile. Der Börsenpreisanteil wird auf drei Stellen nach dem Komma gerundet. Die Ermittlung der spezifischen Börsenpreisanteile wird von der Auftraggeberin einheitlich für alle Bieter vorgegeben und errechnet sich nach folgender Formel:
BP= [0,8*Base(LJ)+0,2*Peak(LJ)]/10 Ct/kWh

Dabei bedeuten:
Base(LJ): Abrechnungspreis des Jahreskontrakts "Baseload-Jahr" des Lieferjahres am jeweiligen Preisfixierungstermin in EUR/MWh
Peak(LJ): Abrechnungspreis des Jahreskontrakts "Peakload-Jahr" des Lieferjahres am jeweiligen Preisfixierungstermin in EUR/MWh
LJ: Lieferjahr

Preisfixierungstermine
Für das Lieferjahr 2027 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben:
- Freitag 22.05.2026
- Freitag 25.09.2026

Für das Lieferjahr 2028 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben:
- Freitag 21.05.2027
- Freitag 24.09.2027
Für das Lieferjahr 2029 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben:
- Freitag 19.05.2028
- Freitag 22.09.2028

Für das Lieferjahr 2030 werden folgende 2 Preisfixierungstermine vorgegeben:
- Freitag 18.05.2029
- Freitag 21.09.2029

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung wird wirksam, wenn die Auftraggeberin bis spätestens zum 31.03. des dem Lieferjahr vorausgehenden Kalenderjahres die Verlängerung schriftlich anfragt und der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Vertragsverlängerung zustimmt.

Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2030.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
5.037.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Lieferung von Ökostrom.
Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom.
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas.
Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können.
Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms.
Der Auftragnehmer hat ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom und die Einhaltung der angebotenen Qualitätskriterien mit Herkunftsnachweisen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) oder vergleichbaren Nachweisen zu belegen.
Um zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren.
Die Förderbeträge sind zeitnah einzusetzen. Hierzu legt der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres einen Förderplan vor, aus dem die Verwendung der Förderbeträge hervorgeht.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Rückfrage im Rahmen der Bewerbungsphase sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu stellen. Sie werden dort fortlaufend anonymisiert allen Teilnehmern des Verfahrens beantwortet.

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDGDGEM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

Zi. 235

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

-alle in Ziffer 1 des "Verzeichnisses einzureichender Unterlagen" genannten Unterlagen, mit Ausnahme des Angebotsschreibens sowie der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister
b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung zur Eignung
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
b) Angaben zu Arbeitskräften

Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung zur Eignung
und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Nachweisführung:
a) Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung zur Eignung
und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein Umsatz von mindestens im Durchschnitt 3.000.000,00 Euro im Stromvertrieb erwirtschaftet worden sein.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

- Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Auftraggeber und Ansprechpartner sind zu benennen.
- Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder ein Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Strom oder Erdgas abgeschlossen haben.
- Dabei muss mindestens eine Referenz mit 30 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen mit Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2025 abgeschlossen worden sein.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind:
-Angebotsschreiben (wird nicht nachgefordert!)
-Eigenerklärungen
a) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
b) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
c) zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland - RUS-Sanktionen
(auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
-Kontaktdaten des persönlichen Ansprechpartners
-ggf. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe
-ggf. Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe
-ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft
-Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt (wird nicht nachgefordert!)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung