Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die energetische und technische Sanierung des Ratssaales im denkmalgeschützten Ensemble: Rathaus-Stadt-Europahalle.
Gegenstand der angefragten Planungs- und Ingenieurleistungen ist die Tragwerksplanung für die Sanierung der Dachkonstruktion des unter Denkmalschutz stehenden Ratssaales in Castrop-Rauxel.
Die Maßnahme wird durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gefördert. Der Zuwendungsbescheid in Höhe von 3 Millionen Euro wurde am 16.12.2024 erteilt. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2028. Das Projekt ist innerhalb des Bewilligungszeitraums durchzuführen und abzuschließen.
Gegenstand der angefragten Planungs- und Ingenieurleistungen ist die Tragwerksplanung für die Sanierung der Dachkonstruktion des unter Denkmalschutz stehenden Ratssaales in Castrop-Rauxel. Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der Leistungsphasen Grundlagenermittlung bis Vorbereitung der Vergabe gemäß § 51 HOAI inklusive folgender Nebenleistungen zu erbringen:
- Durchführung von zerstörungsfreier Bauteilerkundung mittels Radiographie oder Durchstrahlungsprüfung (Anforderungen siehe unter Abschnitt 1)- Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen- Nachweise zum konstruktiven Brandschutz- Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung- Ggf. Überwachung der tragwerksplanerischen Anforderung im Zuge der Sanierungsmaßnahme- Teilnahme der Projektleitung an zweiwöchentlichen Projektteambesprechungen und monatlichen Jours fixes mit dem Bauherrn, die über die Grundleistung nach HOAI hinaus gehen.
Stadt Castrop-Rauxel - Ratssaal
Bei dem Ratssaal handelt es sich um eineinhalb geschossiges Gebäude mit einem freitragendem Hängedach und den Abmessungen:Länge: ca. 34,00 mBreite: ca. 22,50 mHöhe: ca. 11,25 / 4,50 m
Das Grundstück liegt am Europaplatz. Die Ebene 1 des Ratssaals ist ausschließlich über den Forumsplatz zu erreichen. Die Ebene 0 ist straßenseitig nur durch das Rathaus begehbar. Unterhalb der Forumsfläche ist die Tiefgarage, sodass die Forumsfläche nicht mit Fahrzeugen mit einem Gewicht über 3,5 t befahren werden darf. Dies muss bei der Ausführung zwingend berücksichtigt werden.
Die Bewertung erfolgt rechnerisch wie folgt:Der günstigste Anbieter bekommt 5 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird prozentual von der maximalen Punktzahl abgezogen und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Das führt zu den Wertungspunkten.
Es müssen in den letzten fünf Geschäftsjahren und aktuell im Durschnitt mindestens drei Berufsträger als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende durchschnittliche Anzahl an Berufsträgern wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
Anzahl Berufsträger <9 = 0 PunkteAnzahl Berufsträger 9-11 = 3 PunkteAnzahl Berufsträger 12-14 = 4 PunkteAnzahl Berufsträger ab 15 = 3 Punkte
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekt einer vergleichbaren Leistung einzureichen.
Neben der Mindestanforderung (inkl. den Merkmalen "Schalentragwerk" oder "Denkmalschutz") werden die Referenzen entsprechend ihrer Qualität gewichtet. Für jedes der folgenden Merkmale, die eine Referenz erfüllt, erhält der Bieter einen Punkt:
- Seiltragwerk als Hängekonstruktion (1P) - Sonderbau (kein Brückenbauwerk) (1P) - Leichtbaukonstruktion (1P) - Erfahrung und Bewertung im Bereich Prüfung von Baukonstruktionen (1P) - Schalentragwerk und Denkmalschutz wurden in einer Referenz erbracht (1P)
Insgesamt kann der Bieter bis zu 5 Bewertungspunkte erreichen. Die Merkmale müssen nicht in einer Referenz erbracht werden, sondern können in Summe über alle eingereichten Referenzen nachgewiesen werden. Berücksichtigt wird die Anzahl der Referenzen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
nur Mindestanforderung nach Abschnitt 4.4 der Leistungsbeschreibung = 0 Punktezusätzlich ein weiteres Merkmal = 1 Punktzusätzlich zwei weitere Merkmale = 2 Punktezusätzlich drei weitere Merkmale = 3 Punktezusätzlich vier weitere Merkmale = 4 Punktezusätzlich fünf weitere Merkmale = 5 Punkte
Zusätzlich sind folgender Nebenleistungen / Besondere Leistungen zu erbringen:
Position 01 - Durchführung der Arbeiten vor Ort (ZfPBau)Position 02 - Kurzbericht mit ErgebnisdarstellungPosition 03 - VergleichsberechnungenPosition 04 - Nachweise zum konstruktiven BrandschutzPosition 05 - Zeichnungen zur bauaufsichtlichen Prüfung Position 06 - Ausführungskontrolle Position 07 - Teilnahme an Projektbesprechungen (über Grundleistung hinausgehend)
Für zusätzliche Leistungen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar sind und für die eine gesonderte Beauftragung durch die Auftraggeberin erforderlich ist, sind vom Bieter die nach-folgend aufgeführten Verrechnungssätze anzubieten:
Position 08 Projektleiter je Einsatzstunde Position 09 Projektingenieur / Gutachter r je Einsatzstunde Position 10 Techniker je Einsatzstunde Position 11 Fahrtkilometer PKW
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
In der Zeit vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 werden aufgrund von Betriebsferien keine Fragen beantwortet.