Beschaffung eines Gerätewagens Rüst GW-R nach DIN 14555-3 mit kundenspezifischen Anforderungen.
Spätester Liefertermin ist der 31.03.2027
Für die Feuerwehr Castrop-Rauxel soll im Jahre 2025 ein Gerätewagen-Rüst, Typ GW-R beschafft werden. Es handelt sich hierbei um eine Fahrzeugersatzbeschaffung eines Gerätewagen Umwelt. Das Leistungsverzeichnis in Verbindung mit dem technischen Leistungsverzeichnis beschreibt die kundenspezifischen Anforderungen an Fahrgestell, sowie den Auf- und Ausbau. Die notwendige Beladungsausrüstung für das Fahrzeug wird innerhalb der Bauzeit als separate Ausschreibung erfolgen.Der Auftrag erfolgt als Gesamtvergabe zur Lieferung von Fahrgestell mit anschließenden Auf- und Ausbau als GW-R. Das vorliegende technische Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die kundenspezifischen Anforderungen.Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit beziehungsweise die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestellen und Aufbauten.
Einziges Zuschlagskriterium ist der günstigste Preis.
Spätester Liefertermin ist der 31.03.2027.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.