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Lieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Rückversetzung des Vergabeverfahrens Datum: 19.05.2026 - 17:29 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern habe ich mein Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt. Technisch kann ich dies nur über eine Einladung zur Teilnahme in einem neuen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz an alle freigeschalteten Unternehmen umsetzen.

Zu den Gründen der Rückversetzung:
Bei der Auswertung der Angebote ist aufgefallen, dass die Leistungsbeschreibung teilweise fehlerhaft und teilweise lückenhaft war, sodass kein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt wurde und folglich eine Vergleichbarkeit der Angebote ggf. nicht mehr gegeben war (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). Ich erachte die Änderungsnotwendigkeit für so gewichtig, dass ein Zuschlag ohne die Änderung der Verdingungsunterlagen nicht möglich ist. Gleichzeitig erachte ich die vollständige Verfahrensaufhebung als nicht notwendig.

Ich habe meine Leistungsbeschreibung und deren Anlagen daher aktualisiert. Im Einzelnen:
- Ich habe klargestellt, dass die Anzahl von Wechselprozessen nicht kalkulierbar ist (bisher ca. 70 jährlich), jedoch jeder Wechselprozess ohne Mehrkosten durch den Anbieter durchzuführen ist.
- In meine Abnahmestellenübersicht (Anlage 2 v2) habe ich Informationen, an welchen Zählpunkten bereits intelligente Messysteme verbaut sind sowie die Standartlastprofile (SLP) aufgenommen.
- Nach nochmaliger Prüfung der SLPs habe ich die Formel zur Ermittlung der spezifischen Börsenpreisanteile geändert auf
(0,75 x Base + 0,25 x Peak) / 10 Ct/kWh.
[Zuvor (0,8 x Base + 0,2 x Peak) / 10 Ct/kWh]
- Weil sich die Verfahrensfristen verschoben haben, habe ich die Preisfixierungstermine für das Lieferjahr 2027 geändert auf Freitag 07.08.2026 und Freitag 27.11.2026
- Die Anforderungen für die Berücksichtigung von Energy-Sharing-Modellen habe ich präzisiert und meinen Projektfahrplan aufgenommen. Zudem habe ich im Vertrag unter § 9 die Klausel zu Vertragsstrafen um den Fall erweitert, wenn der Auftragnehmer eine zugesagte Umsetzung von Energy-Sharing-Modellen eigenverschuldet nicht umsetzt.

Alle Einzelheiten können den geänderten Unterlagen Leistungsbeschreibung sowie Anlagen 1, 2 und 4 entnommen werden. Änderungen habe ich farblich hervorgehoben.

Aktualisiert habe ich auch die Einladung zur Abgabe eines Angebotes, das Angebotsschreiben sowie das Verzeichnis einzureichender Unterlagen. Änderungen hier beschränken sich auf sich aus obigen Änderungen erforderlichen Fristen- und Verweisaktualisierungen. Auch hier habe ich die Änderungen farblich hervorgehoben.

Auf dem Vergabemarktplatz habe ich die oben genannten Änderungen ebenfalls vollzogen, hier ist mir die Hervorhebung von Änderungen jedoch nicht möglich.

Unverändert bleiben Eignungs- und Zuschlagskriterien, mit Ausnahme der Anpassung der oben dargestellten Anpassung zur Berechnung des Börsenpreisanteils.

Als neue Angebotsfrist habe ich Dienstag den 23.06.2026 festgesetzt. Die Bindefrist bleibt mit 6 Wochen unverändert (04.08.2026).

An dieser Stelle entschuldige ich mich für die entstehenden Aufwendungen und Unannehmlichkeiten durch diese Verfahrensweise. Ich hoffe jedoch, dass Sie erneut attraktive Angebote abgeben werden.

Ich bitte fortan die gesamte Kommunikation nur noch über diesem Projektraum zu tätigen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Kai Rose
Informationstechnik und zentrale Dienste
Zentrale Vergabestelle

Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1, Zi. 235
44575 Castrop-Rauxel

Tel. (02305) 106-2186
Fax (02305) 106-2131

kai.rose@castrop-rauxel.de
www.castrop-rauxel.de

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