Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die energetische und technische Sanierung des Ratssaales im denkmalgeschützten Ensemble: Rathaus-Stadt-Europahalle.
Es sind die Planungsleistungen eines/r Architekt/in gemäß den Leistungsphasen 1-9 nach HOAI, §§ 34 (siehe auch Anlage 1) zu erbringen.
Die Maßnahme wird durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gefördert. Der Zuwendungsbescheid in Höhe von 3 Millionen Euro wurde am 16.12.2024 erteilt. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2028. Das Projekt ist innerhalb des Bewilligungszeitraums durchzuführen und abzuschließen.
Die Architektenleistung nach § 34 ff. HOAI 2021 umfasst die Sanierung des Ratssaales im denkmalgeschützten Ensemble. Mit der Förderung sollen am Ratssaal Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die das Gebäude unter Wahrung der Belange des Denkmalschutzes energetisch und technisch erneuern. Die Innenräume, einschließlich des ursprünglichen Interieurs, werden restauriert und die WC-Anlage des Ratssaals (im Verbindungstrakt zwischen Ratssaal und Rathaus) barrierefrei umgestaltet, um auch den Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Personen gerecht zu werden.
Alle bauliche Maßnahmen sind mit der unteren Denkmalbehörde und der Bauordnung der Stadt Castrop-Rauxel abzustimmen und zu genehmigen.
Der Zuwendungsbescheid ist Teil der Ausschreibung. Insbesondere die unter Punkt 5 auf-geführten Auflagen, Nebenbestimmungen und Hinweise vom Fördermittelgeber müssen eingehalten werden.
Die Sanierung des Ratssaals erfolgt parallel zu weiteren Baumaßnahmen am Stadtmittel-punkt. Für die Koordination der baulichen Maßnahmen im Rahmen des ISEK wird ein Pro-jektsteuerer beauftragt. Eine enge Zusammenarbeit sowie eine abgestimmte Schnittstel-lenplanung mit dem externen Projektsteuerer und Fachplanern werden vorausgesetzt.
Die Planung, Ausschreibung und Ausführung der Gewerke Elektro sowie der Technischen Gebäudeausrüstung werden durch zusätzlich beauftragte Fachplaner verantwortet und erfolgen in enger Abstimmung mit dem Architekturbüro.
Stadt Castrop-Rauxel - Ratssaal
Die Bewertung erfolgt rechnerisch wie folgt:Der günstigste Anbieter bekommt 5 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird prozentual von der maximalen Punktzahl abgezogen und kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Das führt zu den Wertungspunkten.
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekt einer vergleichbaren Leistung einzureichen.Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende Anzahl an Referenzprojekten, die jeweils die Mindestanforderungen nach 4.4 erfüllen und somit als vergleichbar gelten, wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Referenzen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
Anzahl Referenzen: 2 = 0 PunkteAnzahl Referenzen: 3 = 1 PunktAnzahl Referenzen: 4 = 2 PunkteAnzahl Referenzen: 5 = 3 PunkteAnzahl Referenzen: 6 = 4 PunkteAnzahl Referenzen ab 7 = 5 Punkte
Es müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und aktuell im Durch-schnitt mindestens drei Berufsträger (Architekten oder Ingenieure, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Architektur) als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein.Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende durchschnittliche Anzahl an Berufsträgern wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
Anzahl Berufsträger: 3 = 0 PunkteAnzahl Berufsträger: 4 = 1 PunktAnzahl Berufsträger: 5 = 2 PunkteAnzahl Berufsträger: 6 = 3 PunkteAnzahl Berufsträger: 7 = 4 PunkteAnzahl Berufsträger ab 8 = 5 Punkte
Eine gute Erreichbarkeit des Baugrundstückes durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die an der Planung und vor allem an der Bauleitung beteiligt sind, muss während der gesamten Bauphase gewährleistet sein. Nachweise zu den Bürostandorten sind nur auf besondere Anfrage vorzulegen. Berücksichtigt wird dabei die zugesicherte Reaktionszeit.
Diese wird anhand der Entfernung des Baugrundstückes zum Arbeitsstandort der Berufsträger aller beteiligten Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auf Plausibilität geprüft:
Reaktionszeit ab 120 Minuten = 0 - Ausschluss Reaktionszeit bis 90 Minuten = 1 Punkt Reaktionszeit bis 75 Minuten = 2 Punkte Reaktionszeit bis 60 Minuten = 3 Punkte Reaktionszeit bis 45 Minuten = 4 Punkte Reaktionszeit bis 30 Minuten = 5 Punkte
Rückfrage im Rahmen der Bewerbungsphase sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu stellen. Sie werden dort fortlaufend anonymisiert allen Teilnehmern des Verfahrens beantwortet.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Stadt Castrop-RauxelEuropaplatz 144575 Castrop-Rauxel
Zi. 235
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
-alle in Ziffer 1 des "Verzeichnisses einzureichender Unterlagen" genannten Unterlagen, mit Ausnahme des Angebotsschreibens und der Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots und Preisblatt, inkl. der dort zu tätigen Angaben.
a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregisterb) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaftc) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweisführung:a) Eigenerklärung zur Eignungb) Eigenerklärung zur Eignungc) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründenund ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindb) Angaben zu Arbeitskräften
Nachweisführung:a) Eigenerklärung zur Eignungb) Eigenerklärung zur Eignungund ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahrenb) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
-Exposés zu angegebenen Referenzen (mind. 2)-Darstellung der Berufserfahrung der Projektleitung sowie der Stellvertretung-Nachweis über die Berufsqualifikation der Projektleitung sowie Stellvertretung
In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein Mindestumsatz von im Durchschnitt 150.000,00 Euro netto p. a. erwirtschaftet worden sein, davon mindestens im Durchschnitt 100.000,00 Euro netto p. a. mit Leistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (vgl. § 34 HOAI) erwirtschaftet worden sein.
Es müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und aktuell im Durch-schnitt mindestens drei Berufsträger (Architekten oder Ingenieure, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Architektur) als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein.
Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1 Millionen Euro für Personenschäden sowie in Höhe von 1,5 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden mit je 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut bestehen oder im Auftrags-falle die Bestätigung vorgelegt werden, dass die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend aufgestockt werden kann.
Bewerber/innen und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben den Nachweis jeweils separat zu erbringen.
Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte einer vergleichbaren Leistung nachgewiesen werden. Jeder Referenz muss ein Exposé mit aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen dem Angebot beigefügt belegt werden. Hierbei soll die Darstellung je Referenzprojekt mindestens 1 DIN-A4-Blatt umfassen.
Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind:-Angebotsschreiben-Eigenerklärungen a) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft - auch für Buchstaben b) - c)) b) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen c) zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland - RUS-Sanktionen-Kontaktdaten des persönlichen Ansprechpartners-ggf. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe-ggf. Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe-ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft-Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt (wird nicht nachgefordert)-Nachweis über die Berufserfahrung der Beteiligten-Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung-Referenzen mit Exposés-Versicherungsnachweis, vorzulegen bei Auftragserteilung