Aktuell betreibt die Stadt Castrop-Rauxel insgesamt sechs weiterführende Schulen, wovon eine Schule auslaufend ist, an denen Betreuungsmaßnahmen mit Mittagsverpflegung im Rahmen des offenen Ganztags angeboten werden.
I. Mittagsverpflegung
Durch Erweiterung des Verpflegungskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel, sollen die Menüs den Schulen hierbei im Cook & Chill oder Cook & Hold Verfahren angeliefert werden.
Das im Folgenden beschriebene Essensausgabesystem ist in Bezug auf Menge und Qualität nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zu realisieren. Die Empfehlungen für die Ernährung von Schulkindern sowie die Nährstoffempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung müssen beachtet werden.
Wichtig ist dem AG, dass ein Bioanteil von mind. 30% in den einzelnen Menülinien (s. V. 1.2.) gewährleistet wird, welcher sukzessive (gem. Verpflegungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel) durchaus gesteigert werden soll.
II. Zwischenverpflegung
Ergänzend zur Mittagsverpflegung leistet die Zwischenverpflegung durch die Wahl der Lebensmittel einen wichtigen Beitrag zur Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs der Schülerinnen und Schüler. An beiden Gesamtschulen sowie an der Sekundarschule Süd (nach Absprache mit der Schulleitung) soll zusätzlich das Angebot eines Bistrobetriebes stattfinden.
Der AN erhält für den Zeitraum der Beauftragung für die Mittagsverpflegung gleichzeitig das Recht und die Verpflichtung zur Bewirtschaftung des Bistrobetriebes im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Das Angebot für die Zwischenverpflegung ist auf das übrige Verpflegungsangebot abzustimmen. Für die Lebensmittel und Lebensmittelgruppen, die für die Zwischenmahlzeit zum Einsatz kommen, sollen die Vorgaben der DGE eingehalten werden. Der Bieter fügt hierzu seinem Angebot ein eigenes Konzept der Zwischenverpflegung (Warenangebot und Preisgestaltung) bei.
Das Angebot soll aus belegten Brötchen, Müsliriegel, Obst, Kaffee und Wasser bestehen. Zudem sollen wechselnd beispielsweise Wraps angeboten werden. Das Angebot kann darüber hinaus in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung erweitert werden.
Das Angebot für die Zwischenverpflegung soll keine Konkurrenz zur Mittagsverpflegung darstellen. Der Bistrobetrieb soll daher zur Mittagszeit geschlossen sein.
Der Bistrobetrieb soll täglich an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung stehen. Die Zeiten sollen mit der Schulleitung abgestimmt werden.