Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Weitergabe von Unterlagen:
1. Sämtliche dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin überlassenen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Modelle, Daten, Bestandsunterlagen und sonstigen projektbezogenen Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des vertraglich vereinbarten Projektes verwendet werden.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Unterlagen an solche Unterauftragnehmer, Fachplaner und sonstige Dritte weiterzugeben, deren Einbindung zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese die Unterlagen ebenfalls ausschließlich projektbezogen verwenden und nicht unbefugt an weitere Dritte weitergeben.
3. Eine Nutzung der Unterlagen für andere Projekte, eine Veröffentlichung, Vervielfältigung zu nicht vertragsbezogenen Zwecken oder eine sonstige wirtschaftliche Verwertung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin unzulässig.
4. Soweit Urheber-, Nutzungs- oder sonstige Schutzrechte an den überlassenen Unterlagen bestehen, verbleiben diese beim jeweiligen Rechteinhaber. Durch die Überlassung der Unterlagen werden ausschließlich die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.
5. Der Auftragnehmer hat die ihm überlassenen Unterlagen einschließlich angefertigter Kopien und digitaler Vervielfältigungen nach Abschluss des Projektes oder auf Verlangen der Auftraggeberin zurückzugeben oder datenschutzgerecht zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
6. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit dem Projekt bekannt werdenden nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln.