Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Umsetzung eines Betreuungsangebotes für Schulkinder im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule an einen externen Träger auszuschreiben.
Die durch den Bewerber zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung eines verlässlichen Angebots zur Betreuung, Förderung und Bildung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 bis 6 gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen über "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I" (BASS 12-63 Nr.2) in der jeweils gültigen Fassung sowie das eigenverantwortliche Angebot eines Mittagstisches für die am Betreuungsangebot angemeldeten Schüler:innen.
Vorgesehen sind aktuell 2 Betreuungsgruppen mit einer Gruppenstärke von je 15 Schüler:innen. Je nach Anmeldeverhalten können die Teilnehmerzahlen nach Rücksprache mit der Schulleitung und dem Schulträger bis zur gesetzlich festgeschriebenen Anmeldefrist im Oktober (Stichtag 15.10.) eines jeden Schuljahres erhöht, die Gruppenstärken der Betreuungsgruppen ausgeweitet und ggf. weitere Betreuungsgruppen eingerichtet werden.
Der Vertrag soll über einen Zeitraum von zwei Jahren (Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2028) geschlossen werden. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr (maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre). Die Auftraggeberin übersendet ein entsprechendes Auftragsschreiben dazu bis spätestens 28.02. an den Auftragnehmer. Die Vertragsverlängerung kommt zustande, indem der Auftragnehmer diesen Auftrag binnen eines Monats nach Erhalt des Auftragsschreibens bestätigt. Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, den Vertrag auch zum 31.07.2027 mit einer Frist von 6 Monaten vorzeitig zu kündigen.
Martin-Luther-King-Schule (Förderschule Sprache)
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.