Zwischen Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen und Bekanntmachung bestanden Unterschiede, die nun korrigiert wurden.
Konkret sind in den einzureichenden Unterlagen folgende Nachweise vergessen worden:-Betriebsbeschreibung (Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen)-Ausführliche technische Unterlagen und Prospektmaterial des Fahrgestell- und Aufbauherstellers in deutscher Sprache-Detaillierte Fahrzeugbeschreibung in deutscher Sprache sowie detaillierte Zeichnungen (z. B. Geräteraumplanungen)-Vorläufige Gewichtsbilanz
Die genannten Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, sie können aber nachgereicht werden.
Die o. g. Nachweise sind in die Bekanntmachung und in die Vergabeunterlagen "Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen" sowie im "Angebotsschreiben" als Änderungsfassung eingearbeitet worden.