Seit der Errichtung der Gebäude wurden keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, sodass ein Sanierungsstau über die letzten 50 Jahre hinweg zu verzeichnen ist. Es wurden lediglich Instandhaltungsmaßnahmen ergriffen. Aufgrund des Baujahres ist davon auszugehen, dass eine umfassende Schadstoffsanierung erforderlich ist.
Aufgabe dieses Gutachtens ist es, die Bausubstanz und Technik der Gebäude zu analysieren, den kurz- und mittelfristigen Sanierungsaufwand unter energetischen, bautechnischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten zu ermitteln, ein Sanierungskonzept zu entwerfen und finanziell zu bewerten.
Das Ziel ist mit den Ergebnissen des Gutachtens eine belastbare Basis für die Sanierungsplanung zu entwickeln. Weiteres Ziel ist es, den Finanzbedarf für diese Umgestaltung und Sanierung der Gebäude für die nächsten Jahre zu eruieren.
Ein Bestandteil des Sanierungskonzepts umfasst die Bestandsaufnahme und Bauteilfeststellung, einschließlich der Dokumentation der thermischen sowie haustechnischen Gebäudequalität. Dieser Teil soll auf Basis einer Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt werden. Die Betrachtung soll nach Gebäudeteilen gegliedert werden.
Die vorhandenen Bestandszeichnungen der Gebäude liegen in den Formaten PDF und DWG (2D) vor und sollen im Rahmen der Begehung überprüft und aktualisiert werden. Laut Brandschutzkonzept vom 12.02.2021 bestehen Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung, die einen Bauantrag erforderlich machen.
Die zuvor genannten Bestandsunterlagen sind gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Stadt Castrop-Rauxel zu einem genehmigungsfähigen Antrag auszuarbeiten und die weiteren vorzulegenden Unterlagen (Berechnungen, Brandschutzkonzept etc.) zu ergänzen.
Das Ziel des Sanierungskonzepts besteht darin, eine umfassende Zustandsfeststellung der Gebäude zu erstellen und darauf basierend erforderliche Baumaßnahmen zu definieren. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen sollen bewertet und in eine Prioritätenreihenfolge gebracht werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird ein Sanierungsziel formuliert, welches die Grundlage für die Entwicklung einer erfolgreichen Sanierungsstrategie bildet. Dabei ist unter Berücksichtigung der neuesten Standards sowie der angestrebten Klimaneutralität ein Energiestandard gemäß KfW40 für das gesamte Gebäude anzustreben.
Die Gebäude sind gemäß der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) als mehrgeschossige Versammlungsstätten klassifiziert. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen müssen den Vorgaben des bestehenden Brandschutzkonzepts entsprechen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen gemäß den Anforderungen des Brandschutzkonzepts erforderlich sind. Diese sind im Sanierungskonzept entsprechend zu berücksichtigen und einzubinden.
Neben den bautechnischen Maßnahmen sollen auch die derzeit installierten elektrischen Anlagen detailliert beschrieben und die erforderlichen haustechnischen Sanierungsmaß-nahmen analysiert werden. Im Rahmen dieser Betrachtung ist zudem zu prüfen, inwieweit die Integration erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung realisiert werden kann.
Darüber hinaus sollen sinnvolle Bauabschnitte und Sanierungsschritte definiert sowie ein realistischer Ausführungszeitrahmen festgelegt werden. Dabei wird besonderer Wert auf eine wirtschaftliche Planung und Umsetzung gelegt. Für die erforderlichen Maßnahmen sind die Investitionskosten zu ermitteln und in einer übersichtlichen Kostenaufstellung darzustellen.