Infrastrukturleistungen Tiefbau/ Rohrbau Gas+Wasser/ Kabelbau Strom/ Beleuchtung
VO: SektVO Vergabeart:   Qualifizierungssystem Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
GELSENWASSER AG
DE 124978719
Willy-Brandt-Allee 26
45891
Gelsenkirchen
Deutschland
Herr Sebastian Brinkert
vergabestelle-sg1@gelsenwasser.de
DEA32
Gemeinsame Beschaffung
Kommunikation

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDKD4YB/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDKD4YB

Haupttätigkeit
Bauleistungen Gas/Wasser/Strom/Beleuchtung

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Infrastrukturleistungen Tiefbau/ Rohrbau Gas+Wasser/ Kabelbau Strom/ Beleuchtung
1

CPV-Code Hauptteil

45231000-5

Art des Auftrags

Haupterfüllungsort

Willy-Brandt-Allee 26
45891
Gelsenkirchen
DEA32

Das GELSENWASSER-Qualifizierungssystem umfasst die Eignungsprüfung für nachfolgende Gesellschaften:
GELSENWASSER AG
GELSENWASSER ENERGIENETZE GmbH
Vereinigte Gas-und Wasserversorgung GmbH
Wasserwerke Westfalen GmbH
Wassergewinnung Essen GmbH
Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH
Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH
Versorgungs- und Verkehrsbetrieb der Stadt Straelen
Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bergkamen, Bönen GmbH
Stadtwerke Unna GmbH
Weserstadtwerke Service GmbH, Höxter

Weitere Erfüllungsorte

Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

Das vorliegende Qualifizierungssystem soll den Auftraggebern bei der Beschaffung von immer wieder anfallenden Leistungen für den Tief-, Rohr- und Kabelbau an Wasser-, Gas- und Stromverteilungsanlagen sowie für die Straßenbeleuchtung einen geeigneten Bieterkreis aufzeigen.

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Bewertungsmatrix Qualitätssystem
100

Kostenkriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt
0

Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Qualifizierung für das System

Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs-/Ausschlusskriterien, sind zusätzlich im Internet unter https://www.gelsenwasser.de/einkauf veröffentlicht und stehen dort zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung.
Soweit Vordrucke von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr einzureichen. Die Vergabestelle
behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektV0).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des Qualifizierungssystems zu seiner Eignung
gemacht hat, stellt allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder
beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem er zu diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektVO). In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise
des Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst in diesem Verfahren qualifiziert ist. Ferner sind entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich - auf besonderes Verlangen - vor, von jeglichen Unternehmen
Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die Eignung/Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die als Eignungs- Ausschlusskriterien (K.O.), Eignungs-Ausschlusskriterien nach Ausübung des Auftraggeberermessens bei Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit (K.O.*) ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der Eignungsprüfung/Qualifizierung berücksichtigt werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Vergabestelle behält sich - auf besonderes Verlangen - vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern
vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Bewerber sind für das Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen, das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe/- ausführung nicht in Betracht.

Mit der Bewertungsmatrix zum Qualifizierungssystem.

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Erfüllung der K.O und K.O* Fragen im Qualifizierungssystem.

Verfahren

Beschreibung

Angaben zur elektronischen Auktion

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Weitere Angaben

Verschiedenes

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
+49 251/4111691
+49 251/4112165
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
+49 251/4111691
+49 251/4112165
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.
4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
+49 251/4111691
+49 251/4112165
vergabekammer@brms.nrw.de
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