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Qualifizierungssystem Durchführung der thermischen Entsorgung von Klärschlamm
VO: SektVO Vergabeart: Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.05.2099 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

GELSENWASSER AG
DE124978719
Willy-Brandt-Allee
45891
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
Simon Band
vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de
+49 209 708-1715

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

Adresse

Klärschlammrecyclinggesellschaft Niederrhein mbH
DE307333213
Willy-Brandt-Allee 26
45891
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
Simon Band
vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de
+49 209 708-1715
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90513900-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Übernahme und ausschließliche thermische Entsorgung von
kommunalen, entwässerten Klärschlamm.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Dieses Qualifizierungssystem dient der Vergabe von Aufträgen für die Durchführung der kontinuierlichen thermischen Entsorgung von entwässertem, kommunalem Klärschlamm mit einem TS-Gehalt zwischen 20 % - 40 %. Sichergestellt sein muss die kontinuierliche Disposition, Annahme, Verwiegung und Verwertung von bis zu 100 Tonnen pro Woche.

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt

0
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
GELSENWASSER AG
Willy-Brandt-Allee 26
45891
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32

Das GELSENWASSER-Qualifizierungssystem umfasst die Eignungsprüfung für nachfolgende Gesellschaften:

GELSENWASSER AG
Klärschlammrecyclinggesellschaft Niederrhein mbH

Die Erfüllungsorte werden im Detail zum entsprechenden Auftrag benannt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDKDNV6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Zunächst ist die jeweilige Bietereignung in diesem Qualifizierungssystem festzustellen.

Erfüllung der Eignungskriterien: Erfüllung der K.O. und K.O.* Fragen im Qualifizierungssystem.

Die Zuschlagskriterien sind nur in den jeweiligen Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sonstiges
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen

Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs-/Ausschlusskriterien stehen online über den Vergabemarktplatz zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung.
Soweit Vordrucke von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr einzureichen. Die Vergabestelle
behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektV0).
Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder
beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem er zu diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektVO). In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise
des Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst in diesem Verfahren qualifiziert ist. Ferner sind entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich - auf besonderes Verlangen - vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.

Eignungskriterium

Sonstiges
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird

Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des Qualifizierungssystems zu seiner Eignung
gemacht hat, stellt allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar.
Die Eignung/Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die als Eignungs- Ausschlusskriterien (K.O.) und Eignungs-Ausschlusskriterien nach Ausübung des Auftraggeberermessens bei Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit (K.O.*) ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der Eignungsprüfung/Qualifizierung berücksichtigt werden.
Bewerber sind für das Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen, das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe/- ausführung nicht in Betracht. Die Kriterien werden mit einer Bewertungsmatrix zum Qualifizierungssystem ausgewertet und dokumentiert.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Fragebogen gemäß Teilnahmeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung