Es ist die Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG vorzulegen.
Es ist ein Nachweis/Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
Es ist die Eigenerklärung (Formular I) und auf weitere Aufforderung des Auftraggebers ggf. auch der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall vorzulegen:
- Personen- und Sachschäden: 3.500.000 Euro
- Vermögensschäden: 200.000 Euro.
Es sind mindestens 2 Referenznachweise über die innerstädtische Ausführung von Tiefbauleistungen im Rahmen eines FTTH-Breitbandausbauprojekts vorzulegen, die jeweils folgende zwei Mindestanforderungen kumulativ (= in Summe) erfüllen:
1. Innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt und abgeschlossen:.
2. Länge größer/gleich 2.000m
Jede Referenz muss diese zwei genannten Mindestanforderungen sämtlich erfüllen.
Es ist zu über die Eigenerklärung zur Eignung (Formular III) vorzulegen, dass während der gesamten Geschäfts- und Leistungsabwicklung jederzeit mindestens ein verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, der über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um mit der örtlichen Bauüberwachung, Behörden und dem Auftraggeber reibungslos kommunizieren zu können.
Zusätzlich:
Sollte keine Präqualifikation vorhanden sein, ist das Formular 124 mit dem Angebot einzureichen.